BKA-Gesetz soll in Vermittlungsausschuss
Das deutsche Bundesland Schleswig-Holstein hat beantragt, das umstrittene BKA-Gesetz im Vermittlungsausschuss nachverhandeln zu lassen. Die CDU lehnt Änderungen ab.
Das von CDU und SPD regierte Schleswig-Holstein will im Konflikt um das BKA-Gesetz den Vermittlungsausschuss anrufen. Das beantragte das Land im Bundesratsinnenausschuss, wie Innenminister Lothar Hay (SPD) am Montag mitteilte. Im Vermittlungsausschuss können sich Vertreter des Bundestags und des Bundesrats auf einen Kompromissvorschlag einigen.
Zeugnisverweigerungsrecht für Journalisten
Zentrale Punkte im Entwurf müssten verbessert werden. Hay fordert, dass bei der Online-Durchsuchung von Anfang an ein Richter dabei sein und auch Ärzte sowie Journalisten Zeugnisverweigerungsrecht haben müssten.
Zudem müssten im Anti-Terror-Kampf die Zuständigkeiten zwischen Bundeskriminalamt und Länderpolizeien klar voneinander abgegrenzt werden. "Wir können uns bei einer Terrorgefahr keine parallelen Ermittlungen leisten."
CDU lehnt Änderungen ab
Trotz des drohenden Scheiterns im Bundesrat lehnt die CDU nachträgliche Änderungen am umstrittenen Gesetz ab. Es gebe eine klare Vereinbarung mit der Bundes-SPD, "und bei dieser Vereinbarung bleibt es", sagte CDU-Generalsekretär Ronald Pofalla am Montag nach einer Präsidiumssitzung seiner Partei in Berlin. Zugleich rief er die SPD-Spitze zu Gesprächen mit den sächsischen Sozialdemokraten auf. Es könne nicht hingenommen werden, dass ein einzelner Landesverband ausschert, erklärte Pofalla.
(dpa)
