11.03.2003

EUGH

Bildquelle: PD

EU-Gutachten für Internet-Apotheken

Internet-Apotheken haben für ihren umstrittenen Medikamentenversand juristische Schützenhilfe beim Europäischen Gerichtshof [EuGH] in Luxemburg bekommen.

Generalanwältin Christine Stix-Hackl erklärte am Dienstag in einem Gutachten, der grenzüberschreitende Versandhandel mit erlaubten Arzneimitteln müsse auch in Deutschland erlaubt werden.

Das rechtliche Gutachten der Generalanwältin ist für die Entscheidung des EuGH nicht bindend, gibt aber in der Regel die Richtung des späteren Urteils vor.

Verhältnismäßigkeit

Generalanwältin Stix-Hackl meinte, das deutsche Verbot für den Versand auch zugelassener Medikamente verstoße gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

Denn das damit verfolgte Ziel des Gesundheitsschutzes lasse sich auch auf andere Weise sicherstellen, etwa durch Kontrollen bei der Bestellung, dem Versand, dem Transport und bei der Auslieferung der Arzneimittel.

Ein Versandverbot wäre nach Ansicht der Generalanwältin allein bei nicht zugelassenen Medikamenten gerechtfertigt.