26.02.2003

SOMMER & CO

Bildquelle: fuZo

Strafanzeige gegen Deutsche Telekom

Eine Stuttgarter Anwaltskanzlei hat Strafanzeige gegen die Deutsche Telekom [DT] und die Bundesrepublik Deutschland wegen des Verdachts auf Betrug beim dritten Börsengang gestellt.

Die Kanzlei Binz & Partner habe gegen den früheren Vorstandsvorsitzenden Ron Sommer, weitere Organmitglieder sowie die Vertreter des Hauptaktionärs Bundesrepublik Deutschland Strafanzeige wegen Betrugsverdachts bei der Staatsanwaltschaft Bonn erstattet, schreibt die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" [FAZ] in ihrer Mittwoch-Ausgabe.

Die Kanzlei reagiert mit ihrer Anzeige auf einen TV-Bericht, nach dem, wie berichtet, der Telekom-Vorstand und das deutsche Finanzministerium die Anleger beim dritten Börsengang im Juni 2000 nicht ausreichend über die Risiken informiert hätten.

Aktienrückgabe zum Ausgabepreis

Würde sich herausstellen, dass die Warnungen vor vermeintlich überteuerten Unternehmenskäufen im Börsenprospekt bewusst ignoriert wurden, könnten die rund drei Millionen Kleinanleger bei einer erfolgreichen Schadenersatzklage ihre Aktien zum damaligen Ausgabepreis von 63,50 Euro dem Konzern zurückgeben.

Der derzeitige Kurs liegt bei 10,19 Euro. "Wir wollen aber keine falschen Hoffnungen wecken", sagte eine Sprecherin der Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre. Bisher sei es nur gelungen, drei kleineren Aktiengesellschaften Emissionsbetrug nachzuweisen.

Da die DT ab Mitte Mai 2003 für den Prospekt eigentlich nicht mehr haften müsse, wolle die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz [DSW] laut "FAZ" den Konzern bitten, die Verjährungsfrist zu verlängern.

Grundlage zur Prospektklage

Es sei allerdings schwierig, die Bewertung von Unternehmen, die sich zudem in die Zukunft richteten, als Grundlage für eine Prospektklage zu verwenden, so ein DSW-Sprecher.

In ihrem Börsenprospekt stelle die DT lediglich fest, dass zukunftsbezogene Aussagen über "die Entwicklung der internationalen Beteiligungen" mit Risiken und Unsicherheiten einhergingen.