17.12.2002

DECSS JON

Bildquelle: Ostlands Posten

Prozess gegen DVD-Hacker zu Ende

Das Gerichtsverfahren gegen Jon Lech Johansen, auch bekannt als "DVD Jon" oder "DeCSS Jon", ist am Montag in Norwegen zu Ende gegangen. Die Anklage verlangte in ihrem Schlussplädoyer eine Strafe von 90 Tagen auf Bewährung für den 17-Jährigen.

Die Anklage warf Johansen vor, den Kopierschutz für DVDs ausgehebelt und das Kopierprogramm anschließend verbreitet zu haben. Das versetzte vor allem die Filmindustrie [MPAA] in Aufruhr, die sich mit dem Prozess vor einer drohenden Massenpiraterie ihrer Inhalte und den damit zusammenhängenden Einkommensverlusten schützen wollte.

Kopieren von gekauften DVDs kein Diebstahl?

Die Verteidigung konzentrierte sich im Prozess vor allem auf den Punkt, dass Johansen nur DVDs kopiert hat, die er selbst zuvor käuflich erworben hatte.

"Ein Dieb, der in seine eigene Wohnung einbricht, begeht kein Verbrechen", erklärte der Verteidiger von Johansen, Halvor Manshaus, in seinem Schlussplädoyer.

Abgesehen von dem Prozess dürfte Johansen sein Engagement nicht geschadet haben. Er verdient derzeit nach eigen Angaben als Software-Entwickler 4.800 Euro monatlich.

Um zu untermauern, dass er seine DVDs grundsätzlich legal erwirbt, erklärte Johansen vor Gericht, er besitze ungefähr 175 DVDs bei einem Kaufpreis von 250 norwegischen Kronen [35 Euro] pro Film. Von einigen seiner Lieblingsfilme wie "The Fifth Element" und "Stargate" besitze er sogar mehrere Versionen.

Technisch, nicht aber rechtsgültig geschützt

In den fünf Tagen mit Anhörungen betonte Staatsanwältin Inger Marie Sunde immer wieder, dass Johansen eine Schlüsselrolle bei der Entwicklung des DVD-Kopierprogramms DeCSS zukomme.

"Ich glaube, hier geht es im Grunde um ein Bandendelikt. Ohne Zweifel herrschte zwischen Johansen und seinen Mitstreitern ein Konkurrenzkampf, wer es am schnellsten schafft, den Kopierschutz auszuhebeln und das Programm zu entwickeln", sagte Sunde. Die Staatsanwaltschaft plädierte für eine Strafe von 90 Tagen auf Bewährung. Die Höchststrafe für dieses Delikt liegt bei zwei Jahren Haft.

Verteidiger Manshaus bestritt nicht, dass sein Klient an der Entwicklung und Verbreitung von DeCSS beteiligt war. Trotzdem gebe es nach norwegischem Recht keine Grundlage für eine Verurteilung, da DVDs zwar technisch, aber nicht rechtsgültig vor dem Kopieren geschützt seien.