13.11.2002

GESTERN

Neue TKK nimmt Arbeit auf

Gestern fand erstmals eine Sitzung der Telekom-Control-Kommission [TKK] in ihrer neuen Zusammensetzung statt, erste Beratungen wurden bereits aufgenommen.

Die Telekom-Control-Kommission besteht aus drei ordentlichen Mitgliedern und drei Ersatzmitgliedern, die für die Dauer von fünf Jahren bestellt wurden.

Die Hauptmitglieder sind jetzt: Dr. Eckhard Hermann, Vorsitzender [Oberlandesgericht Wien], Univ.-Prof. Dr. Gottfried Magerl [TU-Wien], Dr. Erhard Fürst [Industriellenvereinigung].

Definition

Die Telekom-Control-Kommission ist eine weisungsfreie Kollegialbehörde mit richterlichem Einschlag, die bei der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH [RTR] eingerichtet ist.

Die Aufgaben der TKK sind im Telekommunikationsgesetz [TKG] festgeschrieben: Dazu zählen unter anderem die Erteilung von Konzessionen, die Festlegung, was als Universaldienst zu werten ist, oder was als marktbeherrschende Stellung gilt.

Weiters fallen das Genehmigen von Geschäftsbedingungen, die Zuteilung von Frequenzen und die Aufgaben nach dem Signaturgesetz in die Kompetenzen der TKK. Für ihre Entscheidungen baut die Kommission auf den Expertisen der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH auf, die als Geschäftsstelle fungiert.