31.10.2002

JURISTISCH

Bildquelle: ORF.at

So wird der Tele2-Stop begründet

Wie die futureZone berichtet [siehe erster Link zu "Tele2 fehlt Lizenz zum Mobilfunken"] kann der noch für das Weihnachtsgeschäft geplante Start von Tele2 als "virtueller Mobilfunker" [MVNO] nicht stattfinden. Die Telekom-Control-Kommission [TKC] hat entschieden, dass Tele2 kein Recht darauf hat, seine Infrastruktur mit anderen Mobil und Festnetzen zu verbinden.

Der zehn Seiten umfassende Bescheid liegt der futureZone vor und beinhaltet eine komplizierte Begründung der Zurückweisung des Antrages von Tele2.

Das Unternehmen hatte beantragt, die Telekom Austria zur Zusammenschaltung mit den Netzkomponenten von Tele2 zu zwingen und entsprechende Entgelte festzulegen. Die TA wiederum hatte eine Ablehnung dieses Begehrens beantragt ¿ und von der TKC Recht bekommen.

Obacht, Juristensprech

Für die Zulässigkeit der Verpflichtung zur Zusammenschaltung sei Voraussetzung, dass der Antragsteller ein Betreiber im Sinne des Telekommunikationsgesetzes [TKG] sei, heißt es in der Bescheidbegründung. Zwar hätte Tele2 vom Verkehrsminister einen Mobile Network Code [MNC 09] und von der Regulierungsbehörde selbst eine ¿Bereichskennzahl für öffentliche mobile Netze¿ [0688] zugeteilt erhalten.

Doch heißt es noch auf der selben Seite: "Gemäß §14 Abs 1 TKG bedarf das Erbringen [...] öffentlicher Mobilfunkdienste mittels selbst betriebener Mobilkommunikationsnetze einer Konzession."

Und: "Wird entgegen dieser Rechtsgrundlage ein öffentlicher Mobilfunkdienst ohne Konzession erbracht, so stellt dies [...] eine Verwaltungsübertretung dar und ist mit einer Geldstrafe bis zu Euro 36.336 zu bestrafen."

Der juristisch entscheidende Frage ist, ob Tele2

selbst

ein Mobilfunknetz betreibt. Laut Bescheidbegründung liegt "solches vor, wenn der Konzessionsinhaber die wesentlichen Netzelemente im Bereich des Kernnetzes [Switch, VLR, HLR] und die wesentlichen Elemente des Funknetzes [RNC und Node B] selbst betreibt, das heißt [...] die rechtliche und tatsächliche Kontrolle über diese Netzelemente [...] ausübt".

Tele2 wäre selbst Netzbetreiber

Schließlich befindet die TKC "Der MVNO Tele2 hat unbestritten die rechtliche und tatsächliche Kontrolle über seine eigenen Kernnetz-Komponenten, die für die Zusammenschaltung mit dem Netz eines anderen Telekommunikationsbetreibers notwendig sind [wie MSC, HLR, ...]. Darüber hinaus verfügt Tele2 auf Basis des Kooperationsvertrages über eine ausreichende Kontrolle über das Funknetz des Hostnetz-Betreibers" [das ist One, Anm.] und schließt daraus, "dass Tele2 einen konzessionspflichtigen Dienst erbringen möchte, ohne über die für die Erlangung der Konzession notwendigen Frequenzen [...] und einer Konzession [...] zu verfügen."

"Als Konsequenz konnte der [...] Antrag [...] auf Zusammenschaltung keiner positiven Erledigung zugeführt werden" liest man die Conclusio auf der vorletzten Seite.

Danach wird noch darauf eingegangen, dass die Zusammenschaltungsberechtigung der UMTS-Konzessionsinhaber Hutchison und 3G Mobile aus Interpretation entsprechender gesetzlicher Regelungen [§49a TKG] folge. Diese beiden Unternehmen hätten "zumindest eine Mobilfunk-Konzession [2G oder 3G]".

VwGH oder VfGH

Gegen den erstinstanzlichen Bescheid, der einer der letzten der TKC in alter Besetzung ist, ist kein ordentliches Rechtsmittel zulässig. Als außerordentliches Rechtsmittel ist binnen sechs Wochen eine Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof und/oder den Verwaltungsgerichtshof möglich.

Verschiebung bis zum Sommer

Nach einer EU-Richtlinie, die Österreich bis spätestens 25. Juli 2003 umsetzen muss, würde Tele2 nach eigenen Angaben gar keine Lizenz mehr benötigen. Entsprechend sieht man bei dem Unternehmen nur eine Verzögerung.

"Wir können nur interpretieren, dass es darum geht in Österreich, ein Geschäftsmodell zu verhindern oder zu verzögern. Mit dem neuen EU-Rechtsrahmen fällt die Lizenzverpflichtung weg. Insofern steht dahinter klar die Absicht, den Wettbewerb zu beschränken. Und zwar zu Lasten des Konsumenten, um die Preise hochzuhalten" kritisierte Tele2-Manager Norbert Wieser die gefällte Entscheidung.

Die Regulierungsbehörde wollte vor nächstem Montag [4. November] keine Stellungnahme abgeben. Man wolle den Parteien des Verfahrens Zeit zur Reaktion geben, hieß auf Anfrage der futureZone. Ein Rückruf der Telekom Austria ist am Abend nicht erfolgt.