03.06.2002

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Napster beantragt Gläubigerschutz

Die Internet-Musiktauschbörse Napster will nach Informationen aus unternehmensnahen Kreisen im Zuge der Übernahme durch den Medienkonzern Bertelsmann Gläubigerschutz beantragen.

Ein entsprechender Antrag nach Kapitel 11 des US- Insolvenzrechts soll die angeschlagene Tauschbörse vor weiteren Forderungen der klagenden Musikindustrie schützen und den Weg für die Übernahme freimachen, hieß es.

Der Gütersloher Medienkonzern hatte Anfang Mai die Napster-Vermögenswerte für acht Millionen USD [8,7 Mio. Euro] übernommen. Zuvor hatte Bertelsmann der umstrittenen Tauschbörse bereits 85 Millionen USD zur Verfügung gestellt, um die Gesellschaft am Leben zu erhalten.

Napster benötigt für das Abonnement-Modell Musiklizenzen der großen Musikfirmen EMI, Sony, Universal Music und Warner, die ihr bislang verwehrt wurden. Diese Unternehmen sowie BMG, die Musiksparte von Bertelsmann, hatten Napster 1999 wegen Urheberrechts-Verletzung verklagt und Recht bekommen.

Zu seinen besten Zeiten hatte Napster 67 Millionen Nutzer, die weltweit urheberrechtlich geschützte Songs tauschten. Erfolge neuer kommerzieller Musikdienste wie Pressplay [Sony und Vivendi Universal] und MusicNet [Bertelsmann Music, Warner Music, EMI, AOL Time Warner und RealNetworks] blieben bislang aus.