Napster beantragt Gläubigerschutz
Die Internet-Musiktauschbörse Napster will nach Informationen aus unternehmensnahen Kreisen im Zuge der Übernahme durch den Medienkonzern Bertelsmann Gläubigerschutz beantragen.
Ein entsprechender Antrag nach Kapitel 11 des US- Insolvenzrechts soll die angeschlagene Tauschbörse vor weiteren Forderungen der klagenden Musikindustrie schützen und den Weg für die Übernahme freimachen, hieß es.
Der Gütersloher Medienkonzern hatte Anfang Mai die Napster-Vermögenswerte für acht Millionen USD [8,7 Mio. Euro] übernommen. Zuvor hatte Bertelsmann der umstrittenen Tauschbörse bereits 85 Millionen USD zur Verfügung gestellt, um die Gesellschaft am Leben zu erhalten.
Stillstand seit Juli 2001
Napster steht seit Juli 2001 still. Der angekündigte Neuanfang
als kostenpflichtiger Abo-Dienst unter Bertelsmann-Regie hat sich
immer wieder verzögert.
Die Details zum Napster-Deal mit BertelsmannNapster benötigt für das Abonnement-Modell Musiklizenzen der großen Musikfirmen EMI, Sony, Universal Music und Warner, die ihr bislang verwehrt wurden. Diese Unternehmen sowie BMG, die Musiksparte von Bertelsmann, hatten Napster 1999 wegen Urheberrechts-Verletzung verklagt und Recht bekommen.
Zu seinen besten Zeiten hatte Napster 67 Millionen Nutzer, die weltweit urheberrechtlich geschützte Songs tauschten. Erfolge neuer kommerzieller Musikdienste wie Pressplay [Sony und Vivendi Universal] und MusicNet [Bertelsmann Music, Warner Music, EMI, AOL Time Warner und RealNetworks] blieben bislang aus.
