27.05.2002

GLIMPFLICH

Bildquelle: kimble.org

Bewährungsstrafe für den "Superhacker"

Das Amtsgericht München hat den Internet-Unternehmer Kim Schmitz wegen verbotenenen Insiderhandels mit Aktien zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt.

Schmitz muss zudem als Bewährungsauflage eine Geldstrafe von 100.000 Euro zahlen.

Das Gericht folgte mit diesem Urteil der Forderung der Staatsanwaltschaft. Diese hatte dem 28-Jährigen vorgeworfen, durch betrügerische Geschäfte mit Aktien des Unternehmens Letsbuyit.com einen Kursgewinn von 1,192 Millionen Euro gemacht zu haben. Außerdem habe er mit falschen Angaben für seine Firma Kimvestor geworben.

Direkt im Anschluss an den Prozess sagte Schmitz, er werde sich "wahrscheinlich ins Ausland verabschieden".

Die "Rettung" von letsbuyit.com

In der Anklage hieß es, Schmitz habe dem Vorstandschef von Letsbuyit.com mitgeteilt, in das Unternehmen 1,15 Millionen Euro zur Abwendung des Konkurses zu investieren.

Im Gegenzug habe Letsbuyit.com eine so genannte Pflichtveröffentlichung herausgeben sollen, um mit der positiven Nachricht den Aktienkurs nach oben zu treiben.

Tatsächlich schossen die Titel des Online-Händlers Anfang 2001 um über hundert Prozent in die Höhe. Schmitz wurde vorgeworfen, seine Letsbuyit.com-Aktien mit erheblichem Gewinn veräußert zu haben.

Nach Ermittlungen der Staatsanwaltschaft kaufte Schmitz für 375.000 Euro Aktien von Letsbuyit.com und verkaufte sie wieder für 1,5 Millionen Euro.

Das Vorleben

Schmitz war 1994 bereits wegen Betrugs zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Er muss sich zudem vor Gericht verantworten, weil er im vergangenen Jahr erneut am Steuer seines Luxus-Mercedes ohne Führerschein erwischt wurde.

Wegen Fahrens ohne Führerschein ist er in 14 Fällen vorbestraft.