T-Online kehrt zur Deutschen Telekom heim

Fusion
01.06.2006

Aktionäre blitzen vor Bundesgerichtshof ab

Nach monatelanger Verzögerung ist der Weg zur Eingliederung des Internet-Anbieters T-Online in die Muttergesellschaft Deutsche Telekom [DT] frei.

Der deutsche Bundesgerichtshof verwarf die Rechtsbeschwerden von Aktionären gegen die vorzeitige Freigabe der Verschmelzung. Dadurch könne die Fusion ins Handelsregister eingetragen und damit wirksam werden.

DT und T-Online hatten auf eine schnelle Integration gedrängt, um im Wettbewerb mitzuhalten. Nur so könne die DT Produkte aus einer Hand anbieten, damit dem Verlust klassischer Festnetzanschlüsse Einhalt gebieten und das Kundenwachstum beim schnellen Internet forcieren.

Auch in der Telekom Austria sollen unter dem neuen Chef Boris Nemsic die Bereiche Festnetz und Mobilfunk stärker kooperieren.

Aktionäre gegen Fusion

Kleinaktionäre hatten die Zustimmung der von der DT dominierten Hauptversammlung zur Integration von T-Online im vergangenen Jahr vor Gericht angefochten und waren in erster Instanz sogar erfolgreich.

Sie erachten das Abfindungsangebot der DT für zu gering, das weit unter dem Preis für die Aktien beim Börsengang von T-Online liegt.

Über die Anfechtungsklagen selbst soll im Herbst verhandelt werden. Dabei geht es nach der Entscheidung aus Karlsruhe aber nur noch um möglichen Schadensersatz.

(Reuters)