Elektronischer Rechtsverkehr ausgezeichnet
Der vom österreichischen Justizministerium 1990 eingeführte Elektronische Rechtsverkehr wurde von der EU-Kommission als eine der herausragenden eGovernment-Anwendungen in Europa ausgezeichnet.
Im Justizministerium ist man stolz - und hat einen neuen "Rekord" vorzuweisen: Dieser Tage ist der zehntmillionste Schriftsatz bei der Justiz elektronisch eingebracht worden.
Österreich ist mit seinem Elektronischen Rechtsverkehr - also der elektronischen Kommunikation zwischen Bürgern und Justiz - weltweit Vorreiter. "Andere Staaten probieren das in Teilbereichen, aber es gibt kein Land der Welt, wo der Elektronische Rechtsverkehr flächendeckend eingeführt ist", betont Sektionschef Wolfgang Fellner.
Zwei Drittel aller Mahnklagen elektronisch
Gestartet wurde in Österreich schon 1990. Mittlerweile werden
durchschnittlich 1,6 Millionen Anträge jährlich elektronisch
eingebracht. Damit laufen zwei Drittel aller Mahnklagen und die
Hälfte der Exekutionsanträge via Netz zum Gericht.
Elektronischer RechtsverkehrEine Million Euro Portokosten gespart
Seit dem Vorjahr gibt es auch den Rückverkehr, also die elektronische Antwort der Gerichte an die Bürger. Im Jahr 2000 wurde eine Million gerichtlicher Schriftstücke elektronisch zugestellt. Die Portogebühren der Justiz konnten damit um rund eine Million Euro [13,76 Millionen ATS] gesenkt werden.
Ausgezeichnet wurde der österreichische "Datenhighway zu den Gerichten" im Rahmen einer Konferenz der EU-Kommission und der belgischen Präsidentschaft zur Förderung der über Internet zugänglichen öffentlichen Dienstleistungen. Unter 280 eingereichten Projekten wurden 17 - darunter vier österreichische - IT-Anwendungen ausgewählt, die in einer Ausstellung präsentiert wurden. Der Elektronische Rechtsverkehr wurde mit dem "eGovernment Label" prämiert.
