30.11.1999

MEILENSTEIN

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EU-Signaturrichtlinie beschlossen

Die Europäische Union wird die Rechtssicherheit im Internet-Handel erhöhen. Die EU-Telekommunikationsminister haben sich heute auf die lang erwartete EU-Signaturrichtlinie geeinigt. Durch elektronische Signaturen werden Verträge, die im Internet geschlossen werden, weitgehend denselben juristischen Status wie von Hand unterzeichnete Dokumente erhalten.

Digitale Signaturen

Wie handschriftliche Unterschriften werden auch elektronische Signaturen benutzt, um den Autor einer Mail oder den Urheber einer elektronischen Transaktion zu identifizieren. Außerdem können mit elektronischen Unterschriften auch nachträgliche Veränderungen an E-Mails oder anderen Transaktionen festgestellt werden. Jeder Unterzeichner besitzt ein Signier-Schlüsselpaar, das aus privatem und öffentlichem Schlüssel besteht. Diese Schlüssel sind Buchstaben- und Zahlenkombinationen, die von Computerprogrammen unter Verwendung mathematischer Algorithmen erstellt werden. Den privaten Schlüssel verwendet der Signator zur Erzeugung seiner elektronischen Unterschrift. Mit dem öffentlichen Schlüssen können die Nachrichten des Unterzeichners decodiert und verifiziert werden. Dabei wird der öffentliche Schlüssel dem Unterzeichner durch eine Zertifizierungsstelle zugeordnet.

Im Einzelnen verankert die Signaturrichtlinie, dass elektronische Unterschriften nicht gegenüber eigenhändigen Unterschriften diskriminiert werden dürfen.

Die Mitgliedsstaaten haben nun 18 Monate Zeit, um die Regelung in nationale Gesetze zu übertragen. Österreich hat bereits im Sommer ein Signaturgesetz beschlossen, das sich eng an den letzten Entwurf der Signaturrichtlinie anlehnt [die Futurezone berichtete].