Internet statt Gerichtstafel
Der Jahreswechsel bringt in der Justizverwaltung weitere Neuerungen: Ab 1. Jänner 2002 werden gerichtliche Versteigerungen von Liegenschaften und Eigentumswohnungen rechtsverbindlich im Internet veröffentlicht.
Bisherige Formen der amtlichen Bekanntmachung wie Gerichtstafel und Printmedien werden aufgelassen. Fotos, Pläne und Kurzgutachten sollen für komfortable und einfach zugängliche Informationen sorgen.
"Mehr Transparenz in der Justiz"
Das ist "ein weiterer Schritt zu mehr Transparenz in der Justiz
und eine Antwort auf die Bedürfnisse der Bürger", betont
Justizminister Dieter Böhmdorfer [FPÖ].
Bundesministerium für Justiz
EdikteAb 1. Jänner
Gerichtliche Versteigerungen von Liegenschaften und Eigentumswohnungen werden ab 1. Jänner im Rahmen der "Ediktsdatei" im Internet bekannt gemacht.
In ihr werden ab alle wichtigen Angaben zu finden sein, die ein in Österreich anhängige Versteigerungsverfahren betreffen.
Grundlegende Verfahrensdaten und Informationen wie etwa Anschrift, Größe und Schätzwert der Liegenschaft, Versteigerungsort und Versteigerungstermin stehen sodann jedem Interessenten im Web zur Verfügung und sind stets in aktueller Fassung abrufbar.
