07.12.2001

DEUTSCHLAND

Nacktbilderverbot für Microsoft

Ex-Tennisstar Steffi Graf hat erfolgreich gegen Fotomontagen, die online zu sehen waren und einen nackten Körper mit ihrem Kopf zeigen, geklagt.

Persönlichkeitsrecht

Das Urteil erging auf eine Klage der ehemaligen Weltklasse-Tennisspielerin, die sich durch die Veröffentlichungen in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt sah.

Laut Urteilsbegründung hat Steffi Graf gegen Microsoft einen Unterlassungsanspruch, da auch Fotomontagen, auf denen das Gesicht des Ex-Tennisstars zu sehen ist, ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht verletzt.