ENFOPOL ist "grundrechtswidrig"
Ein Rechtsgutachten zum Streit über die Finanzierung von Abhörmaßnahmen zwischen Mobilfunkern und Internet-Providern einerseits und der Polizei andererseits wurde heute Vormittag in Wien vorgestellt.
Die wohl wichtigste Erkenntnis in dem vom Verfassungsrechtsprofessor Heinz Mayer und dem Rechtsanwalt Michael Pilz erstellten Papier findet sich im letzten Absatz.
"Kostenumwälzung ist grundrechtswidrig"
"Die Verpflichtung zur Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur ohne Kostenersatz und die damit verbundene Überwälzung der Kosten der Überwachungseinrichtungen auf die Kommunikationsgebühren ist grundrechtswidrig und daher abzuändern."
Bei einem vom Forum Mobilkommunikation gemeinsam mit der "Internet Service Providers Austria" [ISPA] veranstalteten Pressegespräch warnte Rechtsanwalt Pilz im Zeitalter von WAP und Online-Banking vor Aushöhlung des Bankgeheimnisses durch extensive Abhörregelungen.
Zusammen mit Professor Mayer, der ENFOPOL als "höchst unsachliche Regelung" bezeichnete, machte sich Pilz "aus Erfahrung" Sorgen um das Verhältnis zwischen Justiz und Polizei.
Richter hätten aus mangelnder Erfahrung generell wenig Ahnung, welche Instrumente sie einer in Abhörangelegenheiten sehr viel "viferen" Polizei in die Hände gäben.
Widerstand angesagt
Die GSM-Netzbetreiber würden sich, so Lothar Rointer vom Forum
Mobilkommunikation, "strikt gegen alles wehren, was einen Missbrauch
unserer Netze ermöglicht". Mit Karl Hitschmann [ISPA] war sich
Roithner einig, dass die oberste Forderung in Sachen ENFOPOL
"Transparenz und öffentliche Diskussion" lauten müsse.
Das Gutachten im VolltextDatenbremse für die Polizei
Das vom Forum Mobilkommunikation in Auftrag gegebene Gutachten zu den so genannten "ENFOPOL"-Abhörplänen, die europaweit umgesetzt werden sollen [siehe Links weiter unten], hält weiters fest, dass die neuen "Möglichkeiten zur Erfassung digitaler Profile ... dringend" einer "notwendigen Anpassung der in der Strafprozessordnung vorgesehenen Regelungen über die Anordnung der Fernmeldeverkehrsüberwachung" bedürfen.
"Durch Novellierung der Strafprozessordnung sollte klargestellt werden, dass bei konkreten Überwachungsmaßnahmen nicht mehr Daten erhoben werden, als jeweils im konkreten Einzelfall zur Aufklärung einer bestimmten Straftat notwendig sind."
"Verfassungsrechtlich bedenklich"
Bedenklich erscheint den Gutachtern letztlich die durch eine Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes eingeführte Bestimmung, wonach Betreiber in bestimmten Fällen auch ohne richterlichen Befehl dazu angehalten werden können, Verbindungsdaten, also Informationen darüber, wer wann ein bestimmtes Gespräch mit wem geführt hat, weiterzugeben.
Dies könne einen verfassungsrechtlich unzulässigen Eingriff in das Grundrecht auf Wahrung des Fernmeldegeheimnisses darstellen.
"Vorstufe zum Überwachungsstaat"
Der "Verband der österreichischen Internet Service Provider"
[ISPA], der sich schon mehrmals gegen die Umsetzung ausgesprochen
hatte, bezeichnete die Abhörpläne als "Vorstufe zum totalen
Überwachungsstaat".
ISPADie User
Die User-Gruppen VIBE [Verein für Internet Benutzer] und
quintessenz bezeichneten in einer gemeinsamen Erklärung die
ENFOPOL-Pläne als "demokratiepolitisch äußerst bedenklich".
Erklärung zu ENFOPOL
