05.12.2001

HANDY GB

Klingeltöne verletzen Künstlerehre

Eine Anzahl von Künstlern in Großbritannien wehrt sich jetzt gegen die Reduzierung ihrer Lieder auf "banale Klingeltöne".

Den britischen Handynetzanbietern wurde daher eine Liste von über 300 Popsongs, TV-Melodien und Soundtracks übermittelt, die künftig nicht mehr als Klingeltöne angeboten werden dürfen.

Künstlerehre

Die Künstler bzw. deren Produktionsfirmen bekommen aus urheberrechtlichen Gründen zehn Prozent der für die Klingeltöne bezahlten Summe. Offensichtlich wollen aber zahlreiche Künstler ihre Werke nicht als Piepmelodien enden sehen.

"Die Eigentümer, Songschreiber und Künstler haben das Recht, über die Verwendung ihres Repertoires zu entscheiden. Das schließt auch Klingeltöne ein", erklärte ein Sprecher der Produktionsfirma EMI.

Auf der jetzt übermittelten Liste waren unter anderem Songs von Nirvana sowie die Soundtracks von "Titanic" und "Akte X", die in Großbritannien künftig nicht mehr als Klingeltöne für Handys verwendet werden dürfen.