EU-Richtlinie für elektronisches Geld
Die EU-Finanzminister haben sich heute in Brüssel auf eine Richtlinie für die Ausgabe von elektronischem Geld geeinigt. Darin werden Mindeststandards für Finanzinstitute, die solches auf Chipkarten oder Computer geladenes Geld ausgeben, festgelegt. Derartige neue Zahlungsformen sind für den elektronischen Geschäftsverkehr von besonderer Bedeutung.
In der Richtlinie werden Banken und andere Ausgabe-Unternehmen einander gleichgestellt. Sie sollen ihre Dienstleistungen EU-weit anbieten können und sind dabei der Kontrolle des Staates, in dem sie ansässig sind, unterstellt. Die Richtlinie muss noch vom Europaparlament gebilligt werden.