30.11.2001

JUGENDSCHUTZ

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"Sendezeitbegrenzung" für das Netz

Laut der "Financial Times Deutschland" von heute haben sich Bund und Länder nach einjährigen Verhandlungen auf ein Jugendschutzgesetz in den Medien geeinigt.

Nicht jugendfreie Inhalte dürften "nur zwischen 23 Uhr und 6 Uhr verbreitet" oder zugänglich gemacht werden, falls keine "Vor- und Freisperrtechniken" installiert sind.

Grundsätzlich sollten die Länder für den Jugendschutz in den Medien zuständig sein, der Bund behalte sich Mitbestimmungsrechte vor. Vorgeschlagen wurde die Einführung eines "positiven Ratings für unbedenkliche Angebote".

Nach Landfrauenmanier

"Der Jugendmedienschutz ist in Deutschland bereits im Vergleich zu anderen Ländern nahezu klostertauglich", sagt der medienpolitische Sprecher der FDP, Hans-Joachim Otto.

Sich nach Landfrauenmanier "bigott über den von Millionen Deutschen konsumierten Schmutz" zu ereifern, sei zu einfach, angesichts dessen, dass Erotik- Anbieter als einzige Online-Branche schwarze Zahlen schreiben.