29.11.2001

URTEIL

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2600 darf DeCSS nicht veröffentlichen

Das Magazin 2600 darf den Code für DeCSS auf seiner Site nicht veröffentlichen oder Links zu entsprechenden Seiten setzen.

Damit bestätigte ein New Yorker Gericht in zweiter Instanz das Urteil, dass der Code zur Umgehung des Kopierschutzes von DVDs nicht unter das Recht auf Redefreiheit in den USA fällt.

Ja, aber

Richter Lewis Kaplan bestätigt in seinem Urteil, dass Softwarecodes zwar künstlerischen oder politischen Zwecken dienen können. Das Umgehen eines Kopierschutzes sei allerdings illegal.

Damit widerspricht er einem Urteil, das erst vor wenigen Wochen in Kalifornien gefällt wurde. In diesem Fall kam der Richter zum Ergebnis, dass Codes reiner Text seien und daher unter den Schutz der Redefreiheit fallen.