28.11.2001

DEUTSCHLAND

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Aktivierungsdaten müssen offen gelegt werden

Microsoft muss seinen Kunden nach einem deutschen Präzendenzfall auf Wunsch Auskunft über persönliche Daten geben, die bei einer Produktaktivierung von Windows XP oder Office XP gespeichert werden.

Nach Ansicht des beteiligten Rostocker Rechtsanwalts Johannes Richard ist das Unternehmen nach dem Teledienstdatenschutzgesetz zu einer kostenlosen Auskunft verpflichtet.

Weigerung

Bisher hatte sich Microsoft hartnäckig geweigert, detaillierte Informationen darüber bekannt zu geben, welche Daten bei der Produktaktivierung gespeichert werden.

Auf seiner Site und in ganzseitigen Zeitungsanzeigen erklärte das Unternehmen lediglich, die Produktaktivierung sei von der Tochter des Technischen Überwachungsvereins TÜVit geprüft und "anonym, einfach, vertrauenswürdig, mängelfrei".

Mit dieser Pauschalaussage werde das Unternehmen seiner Verpflichtung nach dem Teledienstdatenschutzgesetz aber nicht gerecht, betont Richard.

Erfolgreiche Klage

In einem Fall musste Microsoft seiner Auskunftspflicht bereits nachkommen. Ein Rostocker Student hatte eine entsprechende Anfrage an Microsoft gestellt, zunächst jedoch keine Einsicht in die über ihn gespeicherten Daten erhalten.

Erst nachdem Richard beim Amtsgericht Rostock die Klage einreichte, gewährte Microsoft die Auskunft und erklärte sich bereit, die Verfahrenskosten zu übernehmen.

Der Anwalt weist darauf hin, dass das Unternehmen gegenüber jedem Kunden verpflichtet ist, eine entsprechende Auskunft gratis zu erteilen.