Böhmdorfer unterzeichnet "Cybercrime"-Abkommen
Justizminister Dieter Böhmdorfer [FPÖ] unterzeichnet morgen im Namen der Republik Österreich in Budapest die "Cybercrime"-Konvention des Europarates.
Das Papier soll "mehr Schutz gegen Internet-Kriminalität" bieten, heißt es in einer Aussendung des Justizministerium von heute.
Unterdessen befürchtet die IT-Industrie, dass das Abkommen negative Folgen für den ohnehin kränkelnden E-Commerce haben wird. Bürgerrechtler haben schwere Bedenken wegen möglicher Einschränkungen der Grundrechte durch Ausweitung der internationalen Polizeibefugnisse.
Ermittlungen gegen mutmaßliche Netz-Straftäter
Mit ihrem Beitritt zur Konvention sagen Staaten zu, einander bei
Ermittlungen gegen mutmaßliche Internet-Straftäter Rechtshilfe zu
leisten - etwa durch die Auslieferung von Verdächtigen und
beschlagnahmter Daten.
Europarat billigt "Cybercrime"-AbkommenDie umfassenden strafprozessualen Vorschriften beziehen sich nicht nur auf die in der Konvention enthaltenen Straftatbestände, sondern generell auf alle Taten, die mit Hilfe eines Computersystems begangen werden oder zu deren Aufklärung die Aufnahme von Beweisen in elektronischer Form notwendig wird.
Die Maßnahmen reichen dabei von der einstweiligen Sicherung, der Durchsuchung und Beschlagnahme bis hin zur Überwachung von Inhalts- und Verkehrsdaten.
Eine Expertengruppe, die diese Konvention ausgearbeitet hat, wurde vom Ministerkomitee des Europarates eingesetzt und nahm Anfang des Jahres 1997 ihre Arbeit auf. Österreich war seit Herbst 1999 aktiv an den Verhandlungen beteiligt.
Ministerkomitee des Europarats hat zugestimmt
Mit dem Ziel, einen möglichst breiten Anwendungsbereich sicherzustellen, wurden auch die USA, Kanada, Japan und Südafrika zu den Verhandlungen eingeladen. Im September 2001 ist der Endentwurf des Expertenkomitees durch das Ministerkomitee des Europarates angenommen worden.
