15.11.2001

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Volkszählungsdaten gegen Hauptwohnsitz

Nach der Volkszählung beginnen Gemeinden und das Innenministerium, mittels Reklamationsverfahren Angaben zu Hauptwohnsitzen anzufechten.

"Wie schon im Zuge der Volkszählung prognostiziert, ermöglicht die gleichzeitig stattgefundene Parallelaktion des Innenministeriums nunmehr massive Eingriffe in das Privatleben. Immer mehr verunsicherte Menschen melden sich bei uns, weil sie Aufforderungsschreiben ihrer Gemeinden oder vom Innenministerium erhalten haben, zu begründen, warum sie an einen bestimmten Ort leben", so Hans Zeger, Obmann der ARGE Daten.

"Wir erleben derzeit durch die so genannten Reklamationsverfahren massive Eingriffe in die Lebensführung der Menschen. Unbescholtene und bisher völlig unauffällig lebende Menschen müssen sich nunmehr wegen ihrer Lebensführung rechtfertigen. Es ist völlig unzumutbar, dass Streitigkeiten zwischen Gemeinden auf dem Rücken der Bevölkerung ausgetragen werden", so Zeger.

Bürger misstrauen Geheimhaltung

Wie aus den Anfragen hervorgehe, sind viele Menschen überrascht, dass nunmehr nach der Volkszählung Erhebungen über ihren Lebensmittelpunkt gemacht werden. Das führt zu erheblicher Verunsicherung - viele Menschen misstrauen daher der Geheimhaltung pesonenbezogener Daten bei den Behörden.

Formalrechtlich ist das Vorgehen des Innenministeriums und der Gemeinden gedeckt. "Tatsache ist jedoch, dass die Verquickung von 'anonymisierter' Volkszählung und personenbezogener Meldedatenerhebung im Mai 2001 nicht genügend deutlich gemacht wurde", so Zeger.

Hintergrund der teuren Verfahren sind die Streitereien der Gemeinden über die Einwohnerzahl. Diese Zahl hat unmittelbare Auswirkungen auf den Finanzausgleich, d.h. die Höhe der Zuwendungen, die eine Gemeinde vom Bund erhält.

30 oder 230 Tage

Er zitiert aus dem Schreiben eines Betroffenen: "Die Stadt Wien erdreistet sich, die im Zuge der Volkszählung gesammelten Wohnsitzerklärungen eigenmächtig abzuändern. In meinem Fall ist das zumindest der Fall, wie mir eine Aufforderung zur Stellungnahme seitens des Innenministeriums kundgetan hat. Konkret hat das MA62 ganz locker meine Angabe '30 Tage in Wien' auf '230 Tage in Wien' ergänzt, mit der Begründung, die ausgewiesene Aufenthaltsdauer in Wien sei unrealistisch, ..."

Ein klassisches Beispiel von Beweislastumkehr, meint Zeger. Die Verwaltung unterstelle ein Meldevergehen und verlange dann vom Bürger, das Gegenteil zu beweisen.