12.11.2001

HANDYMASTEN

Bildquelle: FuZo

"Neue UMTS-Grenzwerte nicht nötig"

Der österreichische Telekom-Regulator wünscht sich mehr Gestaltungsfreiheit bei seinen Entscheidungen.

Heinz Otruba, der für den Bereich Telekom zuständige Geschäftsführer der RTR [Rundfunk- und Telekom RegulierungsgmbH], würde gerne in Einzelfällen selektiver vorgehen und näher ans Wettbewerbsrecht rücken können. Außerdem sei eine Harmonisierung der Telekom-Regulierung in den EU-Staaten notwendig.

"TA hat noch immer Zugangsmonopol"

Auch eine Umstellung der Regulierung der Endkundentarife von "ex ante" auf "ex post" - also auf eine Tarifkontrolle nach statt bisher vor Markteinführung der Angebote, wie sie die Telekom Austria seit längerem fordert - schließt der Regulator aus: "In gewissen Fällen braucht es eine Ex-ante-Regulierung, um den Markteintritt von Mitbewerbern zu ermöglichen", so Otruba.

Die TA habe trotz der Möglichkeit der Carrier-Preselection [der automatischen Umleitung der Gespräche in ein Netz eines alternativen Betreibers] noch immer ein Zugangsmonopol, da es nur vereinzelt Entbündelung gebe, so Otruba, der bei den Studienautoren, die kein Zugangsmonopol der TA mehr sehen, eine "grobe Fehleinschätzung" ortet.

"Neue Grenzwerteverordnung nicht nötig"

Zu aktuellen Diskussion über die Grenzwerteverordnung für Handymasten meinte Otruba, die politische Situation sei zwar verfahren, die rechtliche Situation aber klar:

"Es ist keine neue Grenzwerteverordnung nötig, es gibt bereits die Vorgaben der Weltgesundheitsorganisation [WHO] und die Grenzwerte der EU-Kommission. Wir leben in einem Rechtsstaat, die Mobilfunkbetreiber sind daher gut beraten, ihre rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen."

Die Zuständigkeit für Grenzwerte liege aber eindeutig beim Gesundheits- und nicht beim Infrastrukturministerium.

Telefongespräche zur Mobilkom billiger

Nach der kürzlich gefällten Entscheidung der Telekom-Control-Kommission über Zusammenschaltungstarife im Mobilfunkbereich werden die Gesprächstarife ins Netz der Mobilkom Austria (A1) sinken.

Für Gespräche ins Netz der Mobilkom Austria werden die Zusammenschaltungsentgelte gemäß der Entscheidung des Telekom-Regulators stufenweise gesenkt: Für die Zeit vom 1. August 2001 bis zum 31. März 2002 betragen die Terminierungsentgelte 1,71 ATS [0,13 Euro].

Ab 1. April 2002 bis 31. Dezember 2002 belaufen sich die Entgelte auf 1,55 ATS.