"Neue UMTS-Grenzwerte nicht nötig"
Der österreichische Telekom-Regulator wünscht sich mehr Gestaltungsfreiheit bei seinen Entscheidungen.
Heinz Otruba, der für den Bereich Telekom zuständige Geschäftsführer der RTR [Rundfunk- und Telekom RegulierungsgmbH], würde gerne in Einzelfällen selektiver vorgehen und näher ans Wettbewerbsrecht rücken können. Außerdem sei eine Harmonisierung der Telekom-Regulierung in den EU-Staaten notwendig.
Symmetrische Regulierung kein Thema
Ein Wechsel von der asymmetrischen Regulierung, die
Marktneueinsteigern Vorteile gegenüber dem Ex-Monopolisten TA
bringt, auf eine symmetrische Regulierung, wie von den
Uniprofessoren Walter Barfuß, Romuald Bertl und Ernst Bonek
angeregt, sei jedoch in den nächsten zwei bis vier Jahren sicher
kein Thema.
TA weiter offiziell marktbeherrschend"TA hat noch immer Zugangsmonopol"
Auch eine Umstellung der Regulierung der Endkundentarife von "ex ante" auf "ex post" - also auf eine Tarifkontrolle nach statt bisher vor Markteinführung der Angebote, wie sie die Telekom Austria seit längerem fordert - schließt der Regulator aus: "In gewissen Fällen braucht es eine Ex-ante-Regulierung, um den Markteintritt von Mitbewerbern zu ermöglichen", so Otruba.
Die TA habe trotz der Möglichkeit der Carrier-Preselection [der automatischen Umleitung der Gespräche in ein Netz eines alternativen Betreibers] noch immer ein Zugangsmonopol, da es nur vereinzelt Entbündelung gebe, so Otruba, der bei den Studienautoren, die kein Zugangsmonopol der TA mehr sehen, eine "grobe Fehleinschätzung" ortet.
Signale aus Brüssel
Zuversichtlich gab sich Otruba in Bezug auf die anstehende
Novelle zum Telekom-Gesetz. Signalen aus Brüssel zufolge könnten die
noch ausstehenden EU-Richtlinien, die in die Novelle eingerbeitet
werden sollen, noch heuer kommen, ab dem Frühling 2002 könnte daher
voraussichtlich die Telekom-Novelle in Angriff genommen werden, so
Otruba.
EU überlegt Roaming-Regulierung"Neue Grenzwerteverordnung nicht nötig"
Zu aktuellen Diskussion über die Grenzwerteverordnung für Handymasten meinte Otruba, die politische Situation sei zwar verfahren, die rechtliche Situation aber klar:
"Es ist keine neue Grenzwerteverordnung nötig, es gibt bereits die Vorgaben der Weltgesundheitsorganisation [WHO] und die Grenzwerte der EU-Kommission. Wir leben in einem Rechtsstaat, die Mobilfunkbetreiber sind daher gut beraten, ihre rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen."
Die Zuständigkeit für Grenzwerte liege aber eindeutig beim Gesundheits- und nicht beim Infrastrukturministerium.
Laut Infrastrukturministerium gibt es grundsätzlich in Österreich eine gesetzliche Regelung, die bundesweit die Anwendung der WHO-Richtlinien vorschreibt. Konkret sehen diese Grenzwerte von 4,5 Watt bei einer 900-MHz-GSM-Frequenz, neun Watt bei einer 1.800-MHz-GSM-Frequenz und zehn Watt bei der dritten Mobilfunkgeneration UMTS vor. Eine Umgehung dieser Vorschrift ist nach Angaben des Ressorts nicht erlaubt. In Salzburg sei bereits ein Verwaltungsverfahren wegen Amtsmissbrauchs anhängig, so das Ministerium.
Mobilfunker drohen mit LizenzrückgabeTelefongespräche zur Mobilkom billiger
Nach der kürzlich gefällten Entscheidung der Telekom-Control-Kommission über Zusammenschaltungstarife im Mobilfunkbereich werden die Gesprächstarife ins Netz der Mobilkom Austria (A1) sinken.
Für Gespräche ins Netz der Mobilkom Austria werden die Zusammenschaltungsentgelte gemäß der Entscheidung des Telekom-Regulators stufenweise gesenkt: Für die Zeit vom 1. August 2001 bis zum 31. März 2002 betragen die Terminierungsentgelte 1,71 ATS [0,13 Euro].
Ab 1. April 2002 bis 31. Dezember 2002 belaufen sich die Entgelte auf 1,55 ATS.
