US- soll EU-Recht ausstechen
Ein kalifornisches Berufungsgericht hat entschieden, dass ausländische Gerichte einem US-Internet-Anbieter keine Vorschriften über den Inhalt seines Angebots machen können.
Hintergrund ist die einstweiligen Verfügung eines Pariser Gerichts im November 2000, wonach Yahoo den Zugang zu Nazi-Memorabilia auf seiner amerikanischen Auktionsseite für französische Nutzer blockieren muss.
Das US-Gericht entschied jetzt, dass für US-Site-Betreiber grundsätzlich US-Recht gilt und die Nazi-Auktionen damit von dem französichen Gericht nicht verboten werden können. In den USA sind die Auktionen nicht zu beanstanden, weil sie durch das Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt werden.
Yahoo sperrt Versteigerung von Nazi-ObjektenGrande Nation ohne Mitsprache
Laut dem Pariser Gericht soll Yahoo bei Zuwiderhandlung gegen das französische Urteil nach Ablauf einer dreimonatigen Frist täglich rund 211.000 ATS [15.334 Euro] Strafe zahlen.
Yahoo nahm die Angebote von Nazi-Material daraufhin im Jänner aus dem Angebot seiner Auktionen.
Das Unternehmen legte aber Berufung gegen das Urteil ein. Die Geschäftspraktiken des kalifornischen Unternehmens fielen nicht in die Zuständigkeit des Pariser Gerichts, argumentierte Yahoo.
