08.11.2001

KOMPETENZEN

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US- soll EU-Recht ausstechen

Ein kalifornisches Berufungsgericht hat entschieden, dass ausländische Gerichte einem US-Internet-Anbieter keine Vorschriften über den Inhalt seines Angebots machen können.

Hintergrund ist die einstweiligen Verfügung eines Pariser Gerichts im November 2000, wonach Yahoo den Zugang zu Nazi-Memorabilia auf seiner amerikanischen Auktionsseite für französische Nutzer blockieren muss.

Grande Nation ohne Mitsprache

Laut dem Pariser Gericht soll Yahoo bei Zuwiderhandlung gegen das französische Urteil nach Ablauf einer dreimonatigen Frist täglich rund 211.000 ATS [15.334 Euro] Strafe zahlen.

Yahoo nahm die Angebote von Nazi-Material daraufhin im Jänner aus dem Angebot seiner Auktionen.

Das Unternehmen legte aber Berufung gegen das Urteil ein. Die Geschäftspraktiken des kalifornischen Unternehmens fielen nicht in die Zuständigkeit des Pariser Gerichts, argumentierte Yahoo.