Zusammenschaltung ist entschieden
Die Telekom-Control-Kommission hat in ihrer jüngsten Sitzung über die Zusammenschaltungstarife im Mobilfunkbereich zwischen den Netzbetreibern MCI bzw. UTA und der Mobilkom Austria sowie zwischen UTA und max.mobil entschieden, hieß es heute in einer Aussendung.
Die Zusammenschaltungstarife stellen eine wesentliche Basis für Endkundentarife dar.
Stufenweise Senkung der Entgelte
Die Zusammenschaltungsanordnung sieht eine stufenweise Senkung
der Zusammenschaltungsentgelte für die Mobilkom vor. Für die Zeit
vom 1.8.2001 bis zum 31.3.2002 betragen die Terminierungsentgelte
1,71 ATS [0,12 Euro]. Ab 1.4.2002 bis 31.12.2002 belaufen sich die
Entgelte auf 1,55 ATS [0,11 Euro].
MobilkomKalkulation auf der Basis "angemessens Entgelt"
Die Anordnung zwischen max.mobil und der UTA sehe eine Beibehaltung des Entgelts von 1,90 ATS [0,14] bis 31.12.2002 vor, da max.mobil im Vergleich zu anderen Marktteilnehmern höhere Netzkosten pro Minute zu verbuchen habe, begründete der Telekom-Regulator seine Entscheidung.
Alle Zusammenschaltungsentgelte verstehen sich exklusive Umsatzsteuer und sind auf Minutenbasis kalkuliert.
Da auf dem Zusammenschaltungsmarkt kein Mobilfunkunternehmen marktbeherrschend sei, gelte für die Festlegung der Zusammenschaltungsentgelte die Kalkulation auf Basis "angemessenes Entgelt", bemerkte die Kommission.
Externe Effekte einbezogen
Dieses umfasse die Netzkosten sowie Teile der oben angeführten
Kostenelemente. Erstmals seien bei der Festlegung der Tarife auch
externe Effekte - etwa dass ein Handybesitzer ortsungebunden und
damit besser erreichbar ist - einbezogen worden.
max.mobil
