07.11.2001

MOBILFUNK

Bildquelle: FuZo

Zusammenschaltung ist entschieden

Die Telekom-Control-Kommission hat in ihrer jüngsten Sitzung über die Zusammenschaltungstarife im Mobilfunkbereich zwischen den Netzbetreibern MCI bzw. UTA und der Mobilkom Austria sowie zwischen UTA und max.mobil entschieden, hieß es heute in einer Aussendung.

Die Zusammenschaltungstarife stellen eine wesentliche Basis für Endkundentarife dar.

Kalkulation auf der Basis "angemessens Entgelt"

Die Anordnung zwischen max.mobil und der UTA sehe eine Beibehaltung des Entgelts von 1,90 ATS [0,14] bis 31.12.2002 vor, da max.mobil im Vergleich zu anderen Marktteilnehmern höhere Netzkosten pro Minute zu verbuchen habe, begründete der Telekom-Regulator seine Entscheidung.

Alle Zusammenschaltungsentgelte verstehen sich exklusive Umsatzsteuer und sind auf Minutenbasis kalkuliert.

Da auf dem Zusammenschaltungsmarkt kein Mobilfunkunternehmen marktbeherrschend sei, gelte für die Festlegung der Zusammenschaltungsentgelte die Kalkulation auf Basis "angemessenes Entgelt", bemerkte die Kommission.