Virtuelles Besuchsrecht bei Scheidungen

USA
03.03.2006

Im Zeitalter von Singlebörsen, Instant Messaging und Chat-Rooms bahnen sich nicht nur immer mehr Ehen via Web an. Auch im Falle einer späteren Scheidung spielt die Netz-Kommunikation eine immer größere Rolle.

Das Ja vor dem Standesbeamten endet oftmals vor dem Scheidungsrichter, jede zweite Ehe wird in Österreich mittlerweile geschieden. Dabei leiden vor allem die Kinder sehr unter der Trennung der Eltern.

Um den Kontakt weiter aufrechtzuerhalten, kommen vermehrt auch moderne Wege der Kommunikation zum Einsatz.

Virtuelles Besuchsrecht

In den USA wird in den Scheidungsabkommen weit entfernt wohnender Elternteile nun immer öfter ein "virtuelles Besuchsrecht" vereinbart.

Dabei treffen einander etwa Vater und Tochter zu fixen Terminen vor der Webcam am Computer und "videofonieren" miteinander.

2004 gab es in Österreich 38.528 Eheschließungen und 19.590 Scheidungen [88 Prozent davon erfolgten im Einvernehmen]. Übrig blieben 15.607 minderjährige "Scheidungswaisen".

Auch in Österreich denkbar

Kritiker fürchten jedoch, dass dies dazu führen könnte, dass der persönliche Kontakt ins Hintertreffen gerät. Unterstützer hingegen sehen darin einen wertvollen Weg, den Alltag des Kindes nicht zu versäumen.

Auch in Österreich ist diese Variante des Besuchsrechts durchaus denkbar, die Gesetzeslage lässt das zu.

Ein praktischer Fall für die Chats via Webcam stehe hier zu Lande zwar noch aus, doch schon jetzt seien etwa Telefonate bei räumlichen Distanzen Standard, erklärte Scheidungsanwältin Helene Klaar gegenüber futurezone.ORF.at.

Klaar spricht sich dabei jedoch für eine klare Beschränkung derartiger virtueller Treffen auf fixe Termine aus, damit die Webcam nicht zum Instrument der Machtausübung bzw. der permanenten Kontrolle missbraucht werden kann.

US-Scheidungsanwälte fordern jedenfalls, dass dieses virtuelle Besuchsrecht nun auch im Gesetz verankert wird. In einzelnen Bundesstaaten ist das bereits geschehen.

(futurezone | AP)