Neues Spam-Gesetz tritt heute in Kraft

österreich
01.03.2006

Ab sofort sind Werbe- bzw. Massen-E-Mails und -SMS ohne vorherige Zustimmung des Empfängers generell nicht mehr zulässig.

Heute ist auf Grund einer EU-Richtlinie ein strengeres Spam-Gesetz in Österreich in Kraft getreten.

Die Novelle sieht vor, dass die Zusendung von E-Mails, Faxnachrichten, Telefonanrufen und SMS ohne vorherige Einwilligung des Empfängers [egal ob Privatperson oder Unternehmen] unzulässig ist, wenn diese zu Werbezwecken erfolgt oder auch ohne Werbezweck an mehr als 50 Empfänger gerichtet ist.

Kann der Werbende die Zustimmung des Empfängers bei einem eventuellen Verfahren nicht nachweisen, droht eine Verwaltungsstrafe von bis zu 37.000 Euro.

Ausnahme: Bestehende Geschäftsbeziehungen

Nur wenn der Absender die Kontaktdaten für die Nachricht im Zusammenhang mit dem Verkauf oder einer Dienstleistung an Kunden und Geschäftspartner erhalten hat, kann auf die vorherige Zustimmung verzichtet werden.

Sich austragen muss möglich sein

Zudem muss natürlich auch weiterhin der Absender in jeder E-Mail eindeutig identifizierbar angegeben werden sowie bei jeder Sendung und am besten auch über die Firmen-Website die wirksame Möglichkeit der Austragung bestehen.

Durchsetzung im Ausland kaum möglich

Zwar gilt die gesetzliche Regelung grundsätzlich für alle Mailversender, auch jene mit Sitz im Ausland. Doch die Rechtsdurchsetzung außerhalb der EU ist meist nur sehr schwer bis gar nicht möglich.

Die Flut an internationalem Spam, die täglich die heimischen Postfächer überschwemmt, kann damit wohl auch das neue Gesetz nicht stoppen. Privatpersonen werden wohl auch künftig kaum einen Unterschied in der Mailbox bemerken.

(futurezone | APA | pte.at)