02.11.2001

KOPIEREN

Bildquelle: dvdccs

Schlappe für Hollywood vor Gericht

Die DVD Copy Control Association [DVDCCA] hat im Prozess um den DVD-Kopierschutz-Hack DeCSS vor einem kalifornischen Berufungsgericht eine Niederlage erlitten, die auch Hollywoods Filmindustrie empfindlich trifft.

In dem Prozess geht es, genau wie einem parallel stattfindenden in New York, um die Frage, ob allein die Publikation des DeCSS-Codes rechmäßig ist.

DeCSS erlaubt es, den Kopierschutz von DVDs [Digital Versatile Discs] zu umgehen.

Nur Text

Das kalifornischen Berufungsgericht entschied jetzt, dass die Publikation des DeCSS-Codes legal ist und begründete dies durchaus orginell und salomonisch damit, dass es sich nur um Text handele, dessen Veröffentlichung als freie Meinungsäußerung Verfassungsrecht sei.

Das Urteil beendet den kalifornischen Prozess zwar noch nicht, deutet aber eine Lösung für zukünftige Instanzen an, mit der alle Beteiligten zunächst leben könnten:

Der CeCSS-Code ist demnach legal, aber die Weitergabe von entschlüsselten DVD-Inhalten wäre nach wie vor illegal.

Parallelprozess

In New York läuft unterdessen noch die Berufung gegen das Urteil erster Instanz, nach dem Eric Corley, Herausgeber der Hacker-Zeitschrift und -Website "2600.com", DeCSS nicht mehr auf seiner Site verbreiten darf.

Dort tritt die "Motion Picture Association of America" [MPAA], der acht Hollywood-Studios [darunter Universal, Paramount, Disney und Time Warner] angehören, als Kläger auf.

Strafbare T-Shirts

Wie erbittert der Streit um DeCSS geführt wird, wird durch eine weitere Klage der DVD Copy Control Association deutlich: