Schlappe für Hollywood vor Gericht
Die DVD Copy Control Association [DVDCCA] hat im Prozess um den DVD-Kopierschutz-Hack DeCSS vor einem kalifornischen Berufungsgericht eine Niederlage erlitten, die auch Hollywoods Filmindustrie empfindlich trifft.
In dem Prozess geht es, genau wie einem parallel stattfindenden in New York, um die Frage, ob allein die Publikation des DeCSS-Codes rechmäßig ist.
DeCSS erlaubt es, den Kopierschutz von DVDs [Digital Versatile Discs] zu umgehen.
Das Programm entstand beim Versuch DVD-Player auch unter Linux zum Laufen zu bringen und wurde im November 1999 erstmals publiziert. Seitdem gibt es eine heftige Auseinandersetzung um das Tool.
DVD Copy Control AssociationNur Text
Das kalifornischen Berufungsgericht entschied jetzt, dass die Publikation des DeCSS-Codes legal ist und begründete dies durchaus orginell und salomonisch damit, dass es sich nur um Text handele, dessen Veröffentlichung als freie Meinungsäußerung Verfassungsrecht sei.
Das Urteil beendet den kalifornischen Prozess zwar noch nicht, deutet aber eine Lösung für zukünftige Instanzen an, mit der alle Beteiligten zunächst leben könnten:
Der CeCSS-Code ist demnach legal, aber die Weitergabe von entschlüsselten DVD-Inhalten wäre nach wie vor illegal.
Parallelprozess
In New York läuft unterdessen noch die Berufung gegen das Urteil erster Instanz, nach dem Eric Corley, Herausgeber der Hacker-Zeitschrift und -Website "2600.com", DeCSS nicht mehr auf seiner Site verbreiten darf.
Dort tritt die "Motion Picture Association of America" [MPAA], der acht Hollywood-Studios [darunter Universal, Paramount, Disney und Time Warner] angehören, als Kläger auf.
Laut der MPAA verletzt allein die Publikation des DeCSS-Codes den "Digital Millennium Copyright Act" [DMCA]. DeCSS ist demnach ein Piracy-Tool und damit eine Gefahr für die Urheberrechte der Filmindustrie.
Filmindustrie siegt in DVD-ProzessStrafbare T-Shirts
Wie erbittert der Streit um DeCSS geführt wird, wird durch eine weitere Klage der DVD Copy Control Association deutlich:
Im August 2000 verklagte die DVDCCA die OpenSource-Site Copyleft.net. Der Stein des Anstosses: Ein T-Shirt, auf das der DeCSS-Quellcode gedruckt ist.
Klage wegen DeCSS-Code auf T-Shirt
