01.11.2001

ABBAU

Gepfändete Waren online versteigern

Vom Zoll gepfändete Waren werden künftig über das Internet versteigert. Sichergestellte Musikinstrumente, Textilien, Schmuck oder Kunstartikel sollen bei den elektronischen Auktionen höhere Einnahmen als bei herkömmlichen Versteigerungen in die Kassen von Bundesfinanzminister Hans Eichel spülen.

Zuständig für den Verkauf der gepfändeten Waren aller deutschen Zollstellen ist künftig das Zollamt

im hessischen Bad Hersfeld. Eichel informierte sich am Donnerstag über die gewachsene Bedeutung des Zoll-Standorts.