Fristlose Kündigung nach Mail-Schnüffelei
Lesebestätigung verriet Systemadministrator
Systemadministratoren haben berufsmäßig eingeräumte Netzwerkbefugnisse und somit auch Zugriff auf fremde E-Postfächer.
Wer diese technische Möglichkeit allerdings auch praktisch nutzt und in fremder Leute Mails schnüffelt, muss mit der fristlosen Kündigung rechnen. In einem Präzedenzfall dieser Art hat das deutsche Arbeitsgericht Aachen entschieden.
Ein langjähriger Systemadministrator eines Versicherungskonzerns hatte nach einem Streit drei E-Mails seiner Vorgesetzten unbefugt gelesen. Als das durch eine versehentlich ausgelöste Lesebestätigung aufflog, wurde ihm die fristlose Kündigung ausgesprochen.
Auch in Österreich möglich
Laut AK-Arbeitsrechtsexperten Ulrich Mayerhofer ist auch nach österreichischer Rechtslage und Rechtsprechung durchaus eine gleich lautende Entscheidung möglich.
Eine vorherige Abmahnung sei auf Grund der Schwere der Tat - dem Admin sei auf Grund der langjährigen Beschäftigung und Hinweisen durch den Arbeitgeber bewusst gewesen, dass das Lesen der Mails untersagt war - nicht nötig, so das deutsche Gericht.
Erschwerend habe der Admin zudem anfangs seine Tat vehement geleugnet und erst nach einiger Zeit den Missbrauch eingeräumt.
