18.10.2001

WARNUNG

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"Deutschland vom Internet abgekoppelt"

Der Internet-Branche in Deutschland droht ein verschärftes Vorgehen bei der Sperrung von Sites mit rechtswidrigen Inhalten, was auch zu vermehrten Schadenersatzansprüchen gegen die Unternehmen führen könnte.

Mehrere in Deutschland tätige ISPs [Internet-Service-Provider] bestätigten, dass in den parlamentarischen Gremien in Berlin eine Gesetzesvorlage der Bundesregierung beraten werde, die eine Verschärfung der derzeitigen Rechtslage bei der Verbreitung rechtswidriger Inhalte im Internet vorsehe.

In der Branche wird befürchtet, dass die Internet-Anbieter künftig uneingeschränkt für die Verbreitung beispielsweise von Kinderpornografie, Rechtsextremismus oder Gewaltverherrlichung haftbar gemacht werden könnten.

Warnung

Der Branchenverband der deutschen Internet-Wirtschaft, eco, warnt vor den Folgen einer entsprechenden Gesetzesänderung, die gegenwärtig von der Bundesregierung geplant sei.

Künftig sei dann jeder in Deutschland tätige ISP für alle global verbreiteten Inhalte im Internet verantwortlich:

"Da kein ISP in Deutschland die Verantwortung für das World Wide Web übernehmen kann, müsste er den Betrieb mit In-Kraft-Treten der neuen Gesetzesregelungen einstellen", sagt eco-Geschäftsführer Harald Summa. "Damit wäre Deutschland vom Internet abgekoppelt", lautet seine Befürchtung.

Nach Angaben aus der Internet-Branche liegen den parlamentarischen Gremien derzeit Entwürfe für das von der Bundesregierung geplante Gesetz zur Regelung des elektronischen Geschäftsverkehrs und ein Entwurf des Teledienstegesetzes zur Beratung vor.

Zumutbarkeit

Bisher besteht diese Verpflichtung laut eco-Verband dann, wenn die Unternehmen von der Rechtswidrigkeit der im Internet verbreiteten Inhalte Kenntnis erlangen und die Blockierung der Inhalte technisch möglich und zumutbar ist.

Nun sei jedoch geplant, dass die notwendigen Vorbehalte wie Rechtswidrigkeit, technische Möglichkeiten und Zumutbarkeit wegfallen sollen.

Künftig würde es dann laut eco-Geschäftsführer Summa ausreichen, "dass ein Zugangsanbieter irgendwie erfährt, dass er angeblich illegale Internet-Inhalte verbreitet oder vorhält".