Neue Regeln gerichtlich aufgeweicht
Der auf dem Frankfurter Neuen Markt gelistete IT-Lösungsanbieter Digital Advertising hat vor Gericht für sich einen Aufschub der Delisting-Regeln der Deutschen Börse AG von einem halben Jahr erreicht.
Vor dem Landgericht Frankfurt sei eine einstweilige Verfügung erwirkt worden, teilte die Gesellschaft mit. Damit dürften die seit 1. Oktober geltenden Ausschlussregeln der Deutschen Börse für so genannte Pennystocks bei Digital Advertising nicht vor April 2002 angewandt werden.
Zuvor hatten bereits Foris, Advanced Medien, Abacho, Telesens, Heiler Software und Blue C vor Gericht einen Aufschub erwirkt. Die Gesellschaft für Network Training [GFN] hat nach Angaben vom 11. Oktober ebenfalls einen entsprechenden Antrag eingereicht.
40 Ausschlusskandidaten auf dem Neuen MarktRauswurf-Regeln
Die neuen Delisting-Regeln der Deutschen Börse sehen vor, dass Unternehmen, deren Aktien längere Zeit unter einem Euro gehandelt werden und deren Marktkapitalisierung dauerhaft unter 20 Millionen Euro liegt, vom Neuen Markt ausgeschlossen werden.
Nach den seit 1. Oktober geltenden Regeln werden auch solche Firmen vom Neuen Markt entfernt, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde.
Vor diesem Hintergrund werden Anfang November Kabel New Media, Management Data und mb Software ihre Zulassung für den Neuen Markt verlieren. Insolvenzverfahren laufen zudem über die Vermögenswerte von Lipro und Infomatec.
