Kein Domain-Vorrecht für Städte
Wer zuerst kommt, mahlt zuerst
Städte und Gemeinden haben nach einem Urteil des Landgerichts Osnabrück kein besonderes Recht auf den Schutz ihres Namens für Internetadressen.
Nach einer am Freitag veröffentlichten Entscheidung kommt es vor allem darauf an, wer als erster den Namen für sich beansprucht hat [AZ.: 12 O 3937/04].
Geklagt hatte die Stadt Melle bei Osnabrück, die im Internet unter "stadt-melle.de" zu erreichen ist. Die Adresse "melle.de" hatte sich zuvor eine Dachsystemfirma gesichert.
(futurezone | dpa)
