3.500 Stück Windows-98-CDs verbrannt
In der Fernwärme Wien sind heute knapp 4.000 Stück illegale Software und gefälschte Computermäuse verbrannt worden.
Unter Aufsicht des österreichischen Zolls wurde die beschlagnahmte Ware im Hochofen der Müllverbrennungsanlage verheizt.
Mit der Aktion wollte die Business Software Alliance [BSA], ein globaler Interessenverband zum Schutz von Software als geistiges Eigentum, über das Risiko des Einsatzes illegaler Software aufklären.
1,1 Millarden ATS Schaden durch Raubkopien
An Österreichs Grenzen werden immer mehr illegal kopierte CDs und
Computersoftware konfisziert, die gefälschten Produkte kommen
mehrheitlich aus Hongkong, China, der Ukraine und Thailand. Im Jahr
2000 stieg die Raubkopierrate von 36 auf 37 Prozent, der dadurch
entstandene Schaden betrug knapp 1,1 Millarden ATS [80 Mio. Euro] -
eine Zunahme von acht Prozent.
Zollbeamte gegen Software- und MusikpiratenJede dritte Software illegal
Österreich rangiert damit auf Platz zehn der europäischen Rangliste.
Mehr als jede dritte Softwarekopie wird in österreichischen Unternehmen illegal eingesetzt, die Raubkopierrate bewegt sich bei gewerblichen Anwendern laut einer Studie des Marktforschers IPR im zweistelligen Bereich.
Die Softwarepiraterie hat laut BSA negative Auswirkungen auf unterschiedlichste Wirtschaftsbereiche, etwa den Arbeitsmarkt, den freien und fairen Wettbewerb und den wirtschaftlichen Erfolg von Firmen.
"Arbeitsplätze gehen verloren"
"Der finanzielle Verlust, der den Unternehmen durch die
Fälschungen entsteht, sowie der finanzielle Einsatz zur Bekämpfung
der Softwarepiraten führt zwangsläufig zu Einsparungen, wodurch
Arbeitsplätze verloren gehen. Ganz zu schweigen von entgangenen
Steuereinnahmen für den Staat", betonte heute der
BSA-Regional-Manager für Zentraleuropa, Georg Herrnleben.
"Hohe Verluste" durch Softwarepiraterie3.500 Stück Windows-98-CDs
Vernichtet wurde heute illegale Software aus verschiedenen Aufgriffen durch österreichische Zollämter, darunter 3.500 Stück gefälschte Microsoft-Windows-98-CDs, die am Hauptzollamt Linz beschlagnahmt wurden.
Mit der Aktion "30 Tage Schonfrist" haben Wiener Unternehmen ab 15. Oktober 30 Tage lang Gelegenheit, ihre Softwareprogramme zu überprüfen und fehlende Softwarelizenzen nachzukaufen.
Wer sich in diesem Zeitraum bei der BSA registrieren lässt, kann in den darauf folgenden 30 Tagen in Ruhe seine Software prüfen und gegebenenfalls nach lizenzieren.
Keinerlei rechtliche Schritte
Innerhalb dieser Schonfrist garantiert die BSA, keinerlei
rechtliche Schritte gegen registrierte Unternehmen einzuleiten.
Dampfwalze gegen Software-Raubkopien
Business Software Alliance
