Sperrung von Nazi-Propaganda
Das deutsche Bundesland Nordrhein-Westfalen hat Internet-Anbieter zur Sperrung von Nazi-Propaganda aufgefordert.
Die Zugangsanbieter in NRW sollen einer Übereinkunft gegen rechtsextremistische Internet-Inhalte bei einer Anhörung im November zustimmen, teilte die Landesregierung am Montag in Düsseldorf mit.
Anbieter rechtlich nicht zu belangen
Die Behörde hat landesweite Zuständigkeit für die Überwachung des
Internets. Die für die Verbreitung von Nazi-Propaganda
verantwortlichen Anbieter seien rechtlich bisher meist nicht zu
belangen, beklagte Regierungspräsident Jürgen Büssow [SPD].
Faschisten im Internet90 Prozent ausländisches Angebot
90 Prozent dieses Angebots werde durch ausländische, insbesondere US-amerikanische Einspeiser verbreitet. Dort würden Nazi-Parolen vom Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt.
"Bei dieser Sachlage bleibt mir nichts anderes übrig, als von der gesetzlichen Ermächtigung des Mediendienste-Staatsvertrags Gebrauch zu machen und die nordrhein-westfälischen Zugangsanbieter zur Sperrung dieser strafbaren Inhalte aufzufordern", erläuterte Büssow.
Straftat statt freier Meinungsäußerung
Anders als in den USA erfüllt Nazi-Propaganda in diesem
bundesweit gültigen Staatsvertrag eine Reihe von Straftatbeständen.
Medienstaatsvertrag Deutschland
