Patententscheid zu Gunsten von RIM

BlackBerry
31.01.2006

Der kanadische BlackBerry-Hersteller Research In Motion verletzt laut Gerichtsentscheid die InPro-Patente in Deutschland nicht.

Eine deutsche Gerichtsentscheidung zu Gunsten des kanadischen BlackBerry-Herstellers Research In Motion [RIM] hat den Aktienkurs des Unternehmens am Montag zu einen Zuwachs verholfen.

Der Hersteller von Geräten zur drahtlosen Übertragung von E-Mails war von dem in Luxemburg ansässigen Unternehmen InPro Licensing verklagt worden, weil RIM angeblich InPro-Patente in Deutschland verletzt habe.

Das Bundespatentgericht in München sei diesem Vorwurf jedoch nicht gefolgt, teilte RIM mit. InPro könne gegen die Entscheidung Revision einlegen.

Die Aktien von RIM kletterten nach der Mitteilung in Toronto um über drei Prozent auf 78,43 kanadische Dollar [56,73 Euro] und trugen dazu bei, dass der kanadische Aktienmarkt auf einem Rekordhoch kletterte. An der Technologiebörse Nasdaq stiegen die Papiere um 3,6 Prozent auf 68,11 Dollar.

Es war nicht der erste Patentstreit für RIM. In den USA hatte das Unternehmen in einer ähnlichen Auseinandersetzung verloren.

Vor einer Woche hatte das Oberste Gericht der USA zudem einen Revisionsantrag von RIM abgelehnt. Dieser Streit geht auf das Jahr 2002 zurück, als das Unternehmen NTP RIM erfolgreich wegen Patentverletzung verklagt hatte.

RIM musste daraufhin seine Blackberry-Verkäufe und -Dienste in den USA einstellen. Zwar einigten sich RIM und NTP im vergangenen März auf eine Vergleichssumme von 450 Millionen Dollar zur Beilegung des Streits. Die Einigung scheiterte aber im Sommer.

RIM will die Umsetzung vor Gericht erwirken. Die nächste Anhörung ist für den 24. Februar beim Bezirksgericht in Virginia angesetzt.

(futurezone | Reuters)