Biodata im Visier der Aufsichtsbehörde
Nach einem Zeitungsbericht ist der Lichtenfelser Anbieter von IT-Sicherheitsprodukten Biodata ins Visier des deutschen Bundesaufsichtsamtes für Wertpapierhandel geraten.
Laut dem "Handelsblatt" überprüft die Behörde, ob das im Auswahlindex des Neuen Marktes, Nemax50, notierte Unternehmen gegen die Regeln für Ad-hoc-Publizität verstoßen hat. Biodata droht demnach ein Bußgeld von bis zu drei Millionen DM [rund 1,5 Mio. Euro].
BiodataKorrektur nach unten
Biodata hatte am vergangenen Freitag in einer Mitteilung seine Erwartungen für das Jahresergebnis deutlich nach unten revidiert.
Zudem hatte das Unternehmen eine Meldung vom 24. August 2000 zu einem Großauftrag in Australien über die Lieferung von bis zu 6.000 Firewalls und bis zu 20 Millionen Euro Umsatz pro Jahr korrigiert.
Der Auftrag über einen Servicepartner sei unter anderem an eine endgültige Bestellung der Produkte bis zum 5. September 2000 durch den Endanwender geknüpft worden.
"Diese Bedingungen waren nicht explizit erwähnt worden und sind de facto auch nicht eingetreten. Der Vertrag ist damit nicht zu Stande gekommen", hieß es in der Mitteilung vom Freitag.
