02.10.2001

TELEKOMS

Bildquelle: FuZo

Überwachung ist "verfassungswidrig"

Die geplante österreichweite Telefonüberwachung ist laut einem Gutachten des Verfassungsjuristen Heinz Mayer in einigen Punkten "verfassungswidrig".

Demnach stelle die Verpflichtung für Betreiber, auf ihre Kosten alle Einrichtungen zur Überwachung bereitzustellen, einen schweren Eingriff in das Grundrecht auf Freiheit des Eigentums dar.

Verbrechensbekämpfung als Aufgabe des Staates

Die Verbrechensbekämpfung sei eine Aufgabe des Staates, der dafür auch aufkommen müsse, betonte der Präsident der Alternativen Telekom-Betreiber [VAT] und One-Geschäftsführer Jorgen Bang-Jensen.

Ab 16. Oktober sollen die Gespräche über die Verordnung zwischen Innenministerium, Infrastrukturministerium und den Betreibern wieder aufgenommen werden.

Die aus der Überwachungsverordnung resultierenden einmaligen Kosten für die Softwareinstallation würden für jeden Telekom-Betreiber im zweistelligen Millionenbereich [in Schilling] liegen, bemerkte Bang-Jensen.

Nach den Terrorattacken

Die Telekom-Betreiber würden die Überwachungsverordnung zwar unterstützen, um eine sichere Welt zu schaffen - zumal sich die Welt seit den Anschlägen in den USA total verändert habe, bemerkte Bang-Jensen.

Allerdings sollte man nach den Terrorattacken Beschlüsse in einer emotionalen Zeit wie dieser vermeiden, die sich in zwei bis drei Jahren als Irrtum herausstellen könnten, und Datenschutz und Bürgerrecht nicht über Bord werfen, gab Bang-Jensen zu bedenken.