Überwachung ist "verfassungswidrig"
Die geplante österreichweite Telefonüberwachung ist laut einem Gutachten des Verfassungsjuristen Heinz Mayer in einigen Punkten "verfassungswidrig".
Demnach stelle die Verpflichtung für Betreiber, auf ihre Kosten alle Einrichtungen zur Überwachung bereitzustellen, einen schweren Eingriff in das Grundrecht auf Freiheit des Eigentums dar.
Widerstand gegen Überwachungsverordnung
Die alternativen Telekom-Betreiber wehren sich vehement gegen die
Pläne der Bundesregierung, die Kosten für die Infrastruktur für die
geplante Überwachungsverordnung tragen zu müssen.
Widerstand gegen Telekom-ÜberwachungVerbrechensbekämpfung als Aufgabe des Staates
Die Verbrechensbekämpfung sei eine Aufgabe des Staates, der dafür auch aufkommen müsse, betonte der Präsident der Alternativen Telekom-Betreiber [VAT] und One-Geschäftsführer Jorgen Bang-Jensen.
Ab 16. Oktober sollen die Gespräche über die Verordnung zwischen Innenministerium, Infrastrukturministerium und den Betreibern wieder aufgenommen werden.
Die aus der Überwachungsverordnung resultierenden einmaligen Kosten für die Softwareinstallation würden für jeden Telekom-Betreiber im zweistelligen Millionenbereich [in Schilling] liegen, bemerkte Bang-Jensen.
Kosten im dreistelligen Millionenbereich
Dazu kämen laufende Kosten für die Überwachung, Archivierung der
Daten sowie zusätzliche Personalkosten, womit Kosten in Höhe eines
dreistelligen Millionenbetrags entstehen würden.
Milliardenkosten durch Lausch-VerordnungNach den Terrorattacken
Die Telekom-Betreiber würden die Überwachungsverordnung zwar unterstützen, um eine sichere Welt zu schaffen - zumal sich die Welt seit den Anschlägen in den USA total verändert habe, bemerkte Bang-Jensen.
Allerdings sollte man nach den Terrorattacken Beschlüsse in einer emotionalen Zeit wie dieser vermeiden, die sich in zwei bis drei Jahren als Irrtum herausstellen könnten, und Datenschutz und Bürgerrecht nicht über Bord werfen, gab Bang-Jensen zu bedenken.
