24.09.2001

INFOMATEC

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Anleger soll Schadenersatz bekommen

Im Schadenersatzprozess gegen das Software- Unternehmen Infomatec hat das Landgericht Augsburg am Montag einem Anleger rund 100.000 DM [rund 50.000 Euro] zugesprochen.

Das Gericht sah es nach Angaben der Anwälte als erwiesen an, dass der Mann seine Aktien im Wert dieser Summe im Juli 1999 auf Grund falscher Pflichtmitteilungen gekauft hatte.

Nach Korrekturen der Umsatz- und Gewinnprognosen war der Kurs im Jahr 2000 stark gefallen. Das Gericht begründete sein Urteil unter anderem mit Kursmanipulation und mit vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung. Den Schadenersatz sollen frühere Manager zahlen.

Vielleicht Druchbruch

"Wenn das Urteil Bestand hat, ist das ein großer Durchbruch für die Aktionäre", sagte Rotter nach dem Prozess.

Bisher sei in Deutschland umstritten gewesen, ob das Börsengesetz ein Schutzgesetz sei, dessen Verletzung einzelnen Anlegern gegenüber zum Schadenersatz verpflichte. Er kündigte weitere Klagen nach dem Vorbild dieses "Musterprozesses" an.

Das Urteil werde auch in Verfahren gegen Unternehmen wie EM.TV und Metabox weit reichende Bedeutung erlangen. Rotter vertritt insgesamt 250 Infomatec-Anleger, die einen Schaden von rund fünf Millionen Euro geltend machen wollen. Außerdem vertritt er 600 Geschädigte von EM.TV mit einem Gesamtschadensvolumen von zwölf Millionen Euro.

Kein Durchbruch

Nach Ansicht von Aktionärsschützern ist das Urteil noch kein Durchbruch für mehr Anlegerrechte in Deutschland:

"Die Chancen von Schadenersatzklagen sind damit nicht gestiegen. Infomatec ist ein besonders krasser Einzelfall", sagte der stellvertretende Vorsitzende der Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre, Markus Straub.

Er warnte Anleger vor zu großen Hoffnungen, dass bei Aktiengeschäften verlorenes Geld eingeklagt werden kann. Wegen der dramatischen Kurseinbrüche seit März 2000 haben Schadenersatzklagen seit Monaten Konjunktur.

"Das Urteil des Landgerichts Augsburg ist noch kein Präzedenzfall", sagte der Aktionärsschützer. Offen sei, ob die Entscheidung in der nächsten Instanz Bestand habe.