Dauerhaftes Lauschen und Rastern
Trotz heftiger Proteste aus der Wirtschaft, von Datzenschützern und der Oppostion hat der Ministerrat am Dienstag die Festschreibung von Lauschangriff und Rasterfahndung in der Strafprozessnovelle 2001 beschlossen.
Die 1997 befristet eingeführten besonderen Ermittlungsmaßnahmen werden ohne weitere Befristung verlängert und damit Dauerrecht.
Die Strafprozessnovelle geht somit in der umstrittenen Fassung als Regierungsvorlage ins Parlament.
Der Bundespressedienst meldete wörtlich: "Der Ministerrat beschloss den Bericht des Bundesministers für Justiz betreffend Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Strafgesetzbuch, die Strafprozessordnung 1975, das Strafvollzugsgesetz, das Einführungsgesetz zum Strafvollzugsgesetz, das Militärstrafgesetz, das Geschworenen- und Schöffengesetz 1990, das Mediengesetz, das Bewährungshilfegesetz und das Wohnhaus-Wiederaufbaugesetz geändert werden."
Entwurf einer Strafprozessnovelle 2001Kompetenzen des Rechtsschutzbeauftragten
Gegenüber dem Begutachtungsentwurf "etwas" ausgeweitet wurden die Kompetenzen des Rechtsschutzbeauftragten.
So soll der Rechtsschutzbeauftragte - aktuell ist das Rudolf Machacek - bei Berufsgeheimnisträgern auch bei einem kleinen Lauschangriff ein Rechtsmittel einlegen können.
Außerdem soll es einer Ermächtigung des Rechtsschutzbeauftragten bedürfen, wenn ein solcher Lauschangriff in den Büroräumlichkeiten etwa eines Rechtsanwaltes oder in einer Medienredaktion durchgeführt wird.
Im Eiltempo zur RasterfahndungOpposition fordert weitere Diskussion
Für eine "ausführliche und breit angelegte Diskussion unter Einbeziehung von Experten" vor der Verlängerung der besonderen Ermittlungsmethoden plädierte SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim.
Die SPÖ sei nicht grundsätzlich gegen die Verlängerung, fordert aber eine "deutliche Erhöhung des Rechtsschutzstandards".
Da es sich bei den Änderungen in der Strafprozessordnung [StPO] "bloß um technische Anpassungen [...] veralteter Begriffe der StPO" an das "moderne Telekommunikationsgesetz" handle, sei der Begutachtungsaufwand "eher gering", hieß es allerdings vor rund drei Wochen in einem Schreiben aus dem Büro von Justizminister Dieter Böhmdorfer [FPÖ] an die FutureZone.
Justizministerium gegen Telekoms
