19.09.2001

ÜBERWACHUNG

Bildquelle: orf on

Dauerhaftes Lauschen und Rastern

Trotz heftiger Proteste aus der Wirtschaft, von Datzenschützern und der Oppostion hat der Ministerrat am Dienstag die Festschreibung von Lauschangriff und Rasterfahndung in der Strafprozessnovelle 2001 beschlossen.

Die 1997 befristet eingeführten besonderen Ermittlungsmaßnahmen werden ohne weitere Befristung verlängert und damit Dauerrecht.

Die Strafprozessnovelle geht somit in der umstrittenen Fassung als Regierungsvorlage ins Parlament.

Kompetenzen des Rechtsschutzbeauftragten

Gegenüber dem Begutachtungsentwurf "etwas" ausgeweitet wurden die Kompetenzen des Rechtsschutzbeauftragten.

So soll der Rechtsschutzbeauftragte - aktuell ist das Rudolf Machacek - bei Berufsgeheimnisträgern auch bei einem kleinen Lauschangriff ein Rechtsmittel einlegen können.

Opposition fordert weitere Diskussion

Für eine "ausführliche und breit angelegte Diskussion unter Einbeziehung von Experten" vor der Verlängerung der besonderen Ermittlungsmethoden plädierte SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim.

Die SPÖ sei nicht grundsätzlich gegen die Verlängerung, fordert aber eine "deutliche Erhöhung des Rechtsschutzstandards".