Elektronische Fesseln für Straftäter
Mitte Jänner werden die ersten Häftlinge mit elektronischer Fußfessel in die "Freiheit" entlassen. Über ein GPS-Handy und eine RFID-Fußfessel kann jederzeit der Aufenthaltsort des Überwachten festgestellt werden.
Justizministerin Karin Gastinger [BZÖ] führt nun die elektronische Fußfessel in Österreich ein. Ab 19. Jänner können die ersten bedingt entlassenen Häftlinge ihre Reststrafe außerhalb der Gefängnismauern absitzen.
Zur permanenten Kontrolle müssen die bedingt Entlassenen dabei einen verplombten Armbanduhr-großen RFID-Sender um den Knöchel sowie ein GPS-Handy bei sich tragen.
Über Satellitenüberwachung kann so jederzeit der Aufenthaltsort des Straftäters im Falle eines Verstoßes gegen die Bewährungsauflagen festgestellt werden.
Österreichischer Wachdienst liefert Technik
Die technische Infrastruktur des Electronic-Monitoring-Systems liefert der Österreichische Wachdienst [ÖWD].
Zeitliche und örtliche Begrenzung
GPS-Sender und RFID-Fußfessel synchronisieren sich alle 17 Sekunden. Bis zu maximal zehn Meter dürfen Handy und Fußfessel voneinander getrennt werden, ansonsten wird Alarm geschlagen. Auch jeder Manipulationsversuch an der Fußfessel wird vom Alarmsystem gemeldet.
Über eine von der zum Österreichischen Wachdienst gehörende Technical Management Systems [TMS] entwickelte Software kann genau festgelegt werden, in welchem Zeitrahmen sich der Strafgefangene wo aufhalten darf und wo nicht - etwa bei Wegweisungen.
So ist etwa am Vormittag der Gang zur Arbeit Pflicht, am Abend muss Hausarrest eingehalten werden.
Das GPS-Handy wird von der finnischen Firma Benefon bezogen.
Bei Alarm Anruf der Bewährungshelfer
Der Aufenthaltsort der Überwachten wird dabei aber nur im Alarmfall ermittelt, so lange die Auflagen eingehalten werden, ist dieser auch dem Wachdienst nur eingeschränkt bekannt, so der technische Leiter dse ÖWD, Julian Walton, im Gespräch mit futurezone.ORF.at.
Sobald Alarm ausgelöst wird, wird mit dem Überwachten umgehend in Kontakt getreten [für allgemeine Telefonanrufe ist das Handy allerdings gesperrt], um etwa einen etwaigen Fehlalarm auszuschließen.
Sollte sich der Überwachte des Fußbandes entledigt haben, kann über das GPS-Handy der letzte Aufenthaltsort festgestellt und die Fahndung im Umkreis aufgenommen werden. Die Antwort auf eine Ortungsanfrage dauert weniger als 20 Sekunden.
In Kontakt mit den Häftlingen tritt ausschließlich der Bewährungshilfeverein Neustart bzw. die Polizei.
Mittel zur Resozialisierung
Die elektonische Fußfessel wird dabei vor allem als Maßnahme zur Resozialisierung gesehen, so das Justizministerium. Der Straftäter bleibt unter Kontrolle, kann aber zugleich Schritt für Schritt ins Alltagsleben zurückkehren.
Die Kandidaten für die Fußfessel werden genau ausgewählt [Personen mit Familie, Arbeit], sodass keine Fluchtgefahr besteht.
Vorerst werden nur bedingt Entlassene [vorzeitig Entlassene mit Bewährungsauflagen] elektronisch überwacht, später soll die Fußfessel in Einzelfällen statt der Untersuchungshaft verhängt werden.
Auch GPS-Überwachung Verdächtiger
Auch das heimliche Anbringen von GPS-Sendern zum Zweck der Überwachung von mutmaßlichen Straftätern ist in Österreich rechtlich möglich. Laut §54 Sicherheitspolizeigesetz muss dafür kein richterlicher Beschluss eingeholt werden.
