Widerstand gegen Telekom-Überwachung
Anlässlich der unter anderem durch die geplante Novelle der Strafprozessordnung [StPO] wieder aufgeflammten Diskussion über die Telekommunikations-Überwachung, die durch den vorgelegten Entwurf auf den gesamten Telekommunikationsverkehr ausgedehnt werden soll, äußert auch der Verband Alternativer Telekom-Netzbetreiber [VAT] massive Bedenken.
Inhaltlich stoßen sich die Telekom-Betreiber vor allem daran, dass unter dem Titel "begriffliche Anpassungen" eine massive Erweiterung der Überwachungsmöglichkeiten auf sämtliche moderne Formen der Telekommunikation, also auch auf E-Mailverkehr und Internet, erfolgen soll.
Formal kritisieren sie die Aufforderung zur Begutachtung des Entwurfs mit einer Frist von nur vier Werktagen:
"Diese Vorgangsweise konterkariert den Sinn und Zweck des Begutachtungsverfahrens und erweckt den Anschein, dass hier möglichst unauffällig und ohne lästige Kommentare der Betroffenen einfach vollendete Tatsachen geschaffen werden sollten", erklärt VAT-Präsident Jorgen Bang-Jensen.
Es sei schon eine "seltsame Vorgangsweise, eine so heiße Materie" wie die Festschreibung von Lauschangriff und Rasterfahndung in der Strafprozessnovelle 2001 mitten in die personalschwache Urlaubszeit zu legen, meinte auch Harald Pfannhauser vom Telekom-Fachverband der Wirtschaftskammer.
Im Eiltempo zur RasterfahndungEntschiedene Ablehnung
"Ein berechtigtes Vertrauen in die Sicherheit und Vertraulichkeit der Telekommunikation ist Voraussetzung für die Annahme der neuen Informationstechnologien und damit für den Erfolg von UMTS, E-Commerce etc.", erklärt Bang-Jensen weiter.
"Genau dieses Vertrauen wird durch die geplanten, immer weiter gehenden Überwachungsbefugnisse des Staates ernsthaft untergraben, insbesondere im Hinblick auf das damit verbundene Missbrauchspotenzial. Im Interesse unserer Kunden und zum Schutz der Vertraulichkeit ihrer Privat- und Geschäftssphäre lehnen wir diese Novelle entschieden ab."
Von einem "Durchpeitschen" der Strafprozessnovelle, wie es Telekom-Betreiber dem Justizministerium vorgeworfen hatten, kann allerdings laut Justizminister Dieter Böhmdorfer [FPÖ] keine Rede sein. Die Neufassung diene vielmehr "der Rechtssicherheit und Kostenwahrheit", denn damit sei "eindeutiger als bisher festgeschrieben", wer welchen Anteil zu bezahlen habe, heißt es weiter aus dem Justizministerium.
Justizministerium gegen TelekomsVerfassungsrechtliche Überprüfung
Zum besonderen Ärgernis der Telekom-Betreiber kommt zu den Missbrauchsbedenken noch hinzu, dass alle Kosten für die vorsorglich bereitzustellenden Einrichtungen zur Überwachung von mehreren hundert Millionen ATS von den Betreibern zu tragen sind und nunmehr auch noch der Kostenersatz für die Mitwirkung im Einzelfall eingeschränkt werden soll.
VAT-Präsident Bang-Jensen kündigte angesichts dieser drohenden Kosten und der anderen Kritikpunkte an der Novelle auch juristische Schritte an.
"Sollte diese Regelung tatsächlich umgesetzt werden, so werden wir sie einer verfassungsrechtlichen Überprüfung zuführen. Wie kommen letztlich unsere Kunden dazu, die überzogenen Wünsche der Sicherheitsbehörden zu finanzieren."
Entwurf einer Strafprozessnovelle 2001
