17.08.2001

MICROSOFT

Bildquelle: fuzo

Weiterer Rückschlag vor Gericht

Das US-Bundesberufungsgericht hat den Antrag von Microsoft auf einen Aufschub im laufenden Kartellrechtverfahren zurückgewiesen.

Das Gericht in Washington entschied, den Fall binnen sieben Tagen an das Bezirksgericht zur Bestimmung des Strafmaßes weiterzuleiten. Der

bisher mit dem Fall betraute Bezirksrichter Thomas Penfield Jackson soll jedoch durch einen anderen Richter ersetzt werden.

Das Berufungsgericht hatte im Juni den in erster Instanz verhängten Schuldspruch gegen Microsoft bestätigt, nicht jedoch das Strafmaß.

Richter Jackson hatte ein Jahr zuvor die Zerschlagung von Microsoft in zwei getrennte Unternehmen angeordnet. Das Berufungsgericht befand, dass Jackson dabei voreingenommen gewesen sei. Deshalb soll das Bezirksgericht noch einmal über das Strafmaß entscheiden.

Microsoft hatte am Dienstag schon den zweiten Antrag dieser Art eingereicht, um mehr Zeit für seine Klage vor dem obersten Bundesgericht gegen das bisherige Urteil zu erhalten.

Microsoft wollte Zeit gewinnen

Allerdings läuft vor dem Obersten Gerichtshof der USA noch ein Einspruch von Microsoft. Das Unternehmen argumentiert in seiner Einlassung an das höchste Gericht, nicht nur das Strafmaß, auch der Monopol-Schuldspruch solle auf Grund der Parteilichkeit Jacksons aufgehoben werden.

Mit einer Entscheidung des Supreme Court wird Anfang Oktober gerechnet. Bis dahin wollte Microsoft das Verfahren ruhen lassen, was das Berufungsgericht jetzt abgelehnt hat.

Experten vermuten, dass Microsoft mit dem Gang zum Supreme Court vor allem Zeit gewinnen will, da im Oktober das neue

Microsoft-Betriebssystem Windows XP in den Handel kommen soll, das zahlreiche neue Funktionen enthält. Staatsanwälte und Konkurrenten in mehreren US-Staaten kritisierten bereits das neue 1Betriebssystem und erklärten, Microsoft wolle damit den Markt für andere Technologien dominieren.