Schon wieder Patt im Microsoft-Prozess
Ein US-Berufungsgericht hat den Antrag von Microsoft auf eine erneute Prüfung eines Teils des Kartellurteils zurückgewiesen.
Das Gericht lehnte es am Donnerstag ebenso ab, den Fall wie von der US-Regierung gewünscht beschleunigt an ein untergeordnetes Gericht zurückzugeben.
Microsoft hatte am 18. Juli beantragt, jene Passagen des Urteils zu überprüfen, wonach der Softwarekonzern den Code für seinen Browser Internet Explorer und den Code für das Betriebssystem Windows illegal miteinander verknüpft habe, um sein Monopol zu schützen.
Das Urteil von 1999Was nun kommt
Microsoft teilte mit, das Unternehmen wolle in dem Verfahren rasch voranschreiten und sei bereit, den Fall so schnell wie möglich abzuschließen.
Ein anderes US-Bezirksgericht soll nun erneut untersuchen, ob Microsoft seinen Internet Explorer illegal mit Windows verknüpft hat und welche Maßnahmen künftig eine Verletzung des Kartellgesetzes verhindern sollen.
Diese Anhörung wird nicht vor Mitte August erwartet.Die Nachgeschichte der Vorgeschichte
Das US-Berufungsgericht hatte im Juli zwar die Aufspaltung Microsofts wegen Marktmissbrauchs aufgehoben, zugleich jedoch das Urteil der niedrigeren Instanz bestätigt, wonach der Konzern ein Monopol bei Betriebssystemen für PCs innehabe. Microsoft hatte daraufhin eine neue Anhörung beantragt.
Der Microsoft-Vorstand hatte zuvor mehrfach erklärt, das Unternehmen sei an einer Einigung mit der US-Regierung und den Staaten, die das Verfahren verfolgen, interessiert.
