26.07.2001

URTEIL.DE

Bildquelle: FuZo

Domain-Vergeber haften nicht für Domain

Die deutsche Vergabestelle für Namen von Internet-Adressen, DENIC, kann nicht für Inhalte einer von ihr registrierten Webseite verantwortlich gemacht werden.

Das entschied das Landgericht Wiesbaden und lehnte eine entsprechende einstweilige Verfügung gegen die Genossenschaft ab.

Angebliche Beleidigungen

Im konkreten Fall hatten Mitarbeiter eines Geldinstituts von der DENIC verlangt, einen Domainnamen einer Webseite mit angeblichen Beleidigungen ihrer Person zu löschen.

Damit könne der Zugriff zumindest erschwert werden, lautete die Begründung der Kläger.

Das Gericht argumentierte dagegen, dass die Internet-Seite auch nach einer Löschung des Namens durch direkte Eingabe der IP-Adresse oder durch Verlinkung auf anderen Webseiten erreichbar sei.