Domain-Vergeber haften nicht für Domain
Die deutsche Vergabestelle für Namen von Internet-Adressen, DENIC, kann nicht für Inhalte einer von ihr registrierten Webseite verantwortlich gemacht werden.
Das entschied das Landgericht Wiesbaden und lehnte eine entsprechende einstweilige Verfügung gegen die Genossenschaft ab.
Nur Inhaber haften
Nur der Inhaber müsse für Äußerungen auf seiner Webseite
geradestehen. DENIC-Vorstand Sabine Dolderer wertete das Urteil am
Donnerstag als einen Präzedenzfall: "Es ist das erste Mal, dass die
DENIC wegen Inhalten auf einer Webseite verklagt wurde." Eine solche
Zuständigkeit hätte das Gericht jedoch eindeutig verneint, machte
Dolderer deutlich.
Hin und Her um heil-hitler.deAngebliche Beleidigungen
Im konkreten Fall hatten Mitarbeiter eines Geldinstituts von der DENIC verlangt, einen Domainnamen einer Webseite mit angeblichen Beleidigungen ihrer Person zu löschen.
Damit könne der Zugriff zumindest erschwert werden, lautete die Begründung der Kläger.
Das Gericht argumentierte dagegen, dass die Internet-Seite auch nach einer Löschung des Namens durch direkte Eingabe der IP-Adresse oder durch Verlinkung auf anderen Webseiten erreichbar sei.
Noch nicht rechtskräftig
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Nach Aussagen des
DENIC-Justitiars Stephan Welzel können die Prozessgegner weitere
Rechtsmittel einlegen.
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