14.07.2001

NEUER MARKT

Bildquelle: fuzo

Blue C und Update.com droht Delisting

Aktien, die länger als 30 Tage unter einem Euro notieren, will die Deutsche Börse in Frankfurt nach Informationen des Nachrichtenmagazins "Focus" künftig vom Neuen Markt ausschließen.

Weitere Einzelheiten wolle die Börse am kommenden Freitag mitteilen, berichtete das Magazin am Samstag vorab.

Bereits am vergangenen Mittwoch hatte die Börse schärfere Regeln angekündigt, um Pleite-Kandidaten und Unternehmen mit Billig-Aktien aus dem Neuen Markt zu verbannen.

Austro-Stocks gefährdet

Akut von einem Rauswurf bedroht ist Blue C. Die Aktie des Wiener Unternehmens notiert seit mehr als einem Monat unter der kritischen 1 Euro-Marke. Ihr aktueller Kurs beträgt 0,37.

Zwei Dutzend "Penny Stocks"

Mit einer Verschärfung der Regeln reagiert die Deutsche Börse auf die anhaltende Krise des einstigen Qualitätssegments für junge Wachstumsfirmen. Mehr als zwei Dutzend der derzeit 343 auf dem Neuen Markt gelisteten einstigen Hoffnungsträger gelten als "Penny Stocks" mit Aktienkursen unter einem Euro.

Vor einem Jahr notierte noch kein einziger Titel am Neuen Markt unterhalb der 1 Euro-Marke. Nach Ansicht von Experten könnten bis zu 100 Unternehmen ein ähnliches Schicksal erleiden und durch Insolvenzen oder Übernahmen ganz vom Markt verschwinden.

Nasdaq als Vorbild

Die Möglichkeit der Streichung vom Kurszettel [Delisting] gibt es an der US-Technologiebörse Nasdaq seit langem.

Ein Wert, der an der Nasdaq notiert ist, steht unter ständiger Beobachtung. Tag für Tag durchforstet der US-Börsencomputer die Kurse der knapp 5000 Titel und sucht nach Aktien, die unter einem Dollar notieren. Wird der Rechner fündig, bekommt das Management des betroffenen Unternehmens einen Blauen Brief mit der Aufforderung gegenzusteuern.

Gnadenfrist von 90 Tagen

Von nun beginnt ein Wettlauf gegen die Zeit. 90 Tage haben die Unternehmen üblicherweise Zeit, um ihren Verbleib auf dem Kurszettel zu sichern. Nur wenn die Firma es schafft, an zehn aufeinander folgenden Handelstagen über das vorgegebene Limit zu kommen, ist sie aus dem Schneider.

Countdown zum Delisting

Gelingt dies nicht, wird das Unternehmen über den unmittelbar bevorstehenden Rauswurf informiert. Das Management hat dann sieben Tage Zeit, um eine Anhörung zu seinem Fall zu beantragen und das so genannte Delisting zu verhindern.

Die Kommission kann in seltenen Ausnahmefällen eine befristete Weiternotierung erlauben. Diese wird aber nur unter strengen Auflagen erlaubt. Im vergangenen Jahr flogen insgesamt 240 Unternehmen aus dem prestigeträchtigen High-Tech-Markt.