Beckenbauer klagt Deutsche Telekom
Der deutsche Fußball-Nationalheld Franz Beckenbauer will der Deutschen Telekom [DT] gerichtlich verbieten lassen, mit einem Double von sich zu werben.
Über eine entsprechende Unterlassungsklage Beckenbauers will das Landgericht Düsseldorf am 22. August entscheiden, teilte ein Gerichtssprecher am Donnerstag auf Anfrage mit.
Der Streitwert des Verfahrens beträgt demnach eine Million Mark [knapp 511.292 Euro].
Beckenbauer spielt für Konkurrent e-plus
Auslöser des Rechtsstreits war den Angaben zufolge ein im März 2000 ausgestrahlter TV-Werbespot der Deutschen Telekom mit einem Double von Beckenbauer, der selbst für den Telekom-Konkurrenten e-plus wirbt. In dem DT-Spot beklagte sich das Double demnach in einem Telefongeschäft über ausbleibende Anrufe auf seinem Handy. Der Händler erläuterte ihm daraufhin die im Vergleich zur Mobilfunk-Konkurrenz angeblich günstigeren Deutsche-Telekom-Tarife.
"Person der Zeitgeschichte"
Nach Angaben des Justizsprechers erklärte sich die Deutsche Telekom zwar bereits außergerichtlich zum Verzicht auf den Spot bereit.
Beckenbauers Forderung nach einem grundsätzlichen Werbeverbot mit einem Double lehne die Telekom jedoch mit dem Hinweis ab, der einstige Weltklassespieler und heutige Präsident des FC Bayern München sei eine Person der Zeitgeschichte.
1:0 für Beckenbauer
Vor der Entscheidung der Düsseldorfer Zivilkammer im
Hauptsacheverfahren konnte Beckenbauer den Angaben zufolge bereits
einen Teilerfolg verbuchen: Er setzte eine Einstweilige Verfügung
gegen die Deutsche Telekom durch.
Deutsche Telekom wirbt mit NS-Slogan
