"Theoretische Verdienste" mit Werbe-SMS
Die Konsumentenschützer der Arbeiterkammer Niederösterreich haben wegen einer großen Anzahl von Anfragen zu der Werbe-Site "Notify.at" in einer Aussendung Stellung genommen.
Das Unternehmen verspricht für die Vermittlung von Personen, die bereit sind, Werbe-SMS zu empfangen, eine Provisionen. Auch am Empfang jedes einzelnen SMS durch die Geworbenen soll man mitverdienen.
Grundsätzlich ist das Vertriebsmodell zwar legal, zweifelhaft bleibt allerdings, ob die "einfachen Nebenverdienste" jemals realisiert werden können.
Auf die Spammer - unter anderem in FuZo-Foren -, die das Modell anpriesen, hat die Site unterdessen reagiert und fordert zu Zurückhaltung auf.
NotifyLegal
"Prinzipiell handelt es sich bei notify.at unserer Rechtsansicht nach keineswegs um ein verbotenes Pyramidenspiel, sondern um einen klassischen Strukturvertrieb nach dem Schneeballsystem", kommentiert Konsumentenschutzexpertin Doris Augustin.
Beim Strukturvertrieb handelt es sich im Unterschied zum verbotenen Pyramidenspiel nicht um eine reine Geldumschichtung, sondern um eine Vertriebsform, in der Produkte oder Dienstleistungen, im konkreten Fall Werbeflächen, verkauft werden. Die Konsumentenschützer haben die Geschäftsbedingungen der Firma überprüft.
Arbeiterkammer NiederösterreichTheoretisches Geld
Die AK NÖ weist allerdings auf zwei Haken am Geschäftsmodell hin: Zum einen ist derzeit völlig unklar, ob und wenn ja wie viele Firmen bereit sind, für Werbung auf dem Handydisplay zu bezahlen: "Die lukrativen Nebenverdienste sind also noch Theorie."
Angesichts der konjunkturbedingt schrumpfenden Werbebudgets ist allerdings auch fraglich, ob in absehbarer Zeit das Modell [genügend] Werbekunden findet.
Kritisiert wird von der AK in diesem Zusammenhang insbesondere, dass erst bei einem Guthaben von ATS 500 ausbezahlt wird. Dafür muss man schon eine recht große Anzahl von Neukunden finden, gleichzeitig müssen sich zahlungskräftige Werbekunden finden. Weiters verliert man bei einer Kündigung allfällige Guthaben.
Generell warnen die Konsumentenschützer aber nach wie vor, solche Geschäfte leichtfertig abzuschließen. "Wir empfehlen, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen genau zu lesen", hält auch AK-NÖ-Direktor Guth fest und warnt eindringlich davor, die eigenen Bankverbindungen und die Kontonummer leichtfertig bekannt zu geben.
