Betrugsverdacht gegen lion.cc
Der Mitte März 2001 erfolgte Ausstieg der Telekom Austria [TA] aus der Libro-Tochter lion.cc hat möglicherweise rechtliche Folgen:
Die TA übernahm im Zuge der Abgabe ihres 6,25-prozentigen Anteils an lion.cc die 70.000 lion.cc-Internet-Kunden und zahlte - informierten Kreisen zufolge - rund 7,99 Millionen Euro.
Dieses Geld soll nicht für lion.cc verwendet, sondern "postwendend an die Libro-Zentrale weitergeflossen" sein, will die APA aus beteiligten Kreisen erfahren haben. Die Westdeutsche Allgemeine Zeitung [WAZ], die rund 35 Prozent an lion.cc hält, hat daraufhin ihre Rechtsanwälte eingeschaltet.
Ausstieg wahrscheinlich
Die WAZ verhandelt seit rund drei Wochen über eine "Veränderung"
ihrer Anteile bei lion.cc. Derzeit deute alles in Richtung Ausstieg,
meinen befasste Kreise. Die Verhandlungen spießen sich aber noch
daran, in welcher Form dieser Rückzug passieren könnte und wer diese
Anteile übernehmen muss.
Jet2Web übernimmt YLines Provider-KundenUTA dementiert Übernahmeabsicht
Der in Besitz der Swisscom stehende Wiener Telekom- und Internetbetreiber UTA Telekom AG hat unterdessen die in Medienberichten kolportierten Absichten dementiert, bei Lion.cc einsteigen zu wollen:
"Wir haben keine Übernahmeverhandlungen geführt und werden keine führen", betonte UTA-Pressesprecher Martin Halama. Allerdings gebe es sehr wohl Kooperationsgespräche mit Lion.cc.
Die UTA prüfe derzeit eine Zusammenarbeit mit Lion.cc im "Portal-Bereich", so Halama, der auf eine Einigung "noch im Sommer" hofft.
Gläubiger-Termin
Morgen um 15.00 Uhr findet die erste Gläubiger-Beiratssitzung über Libro statt, teilte der vom Landesgericht Wiener Neustadt zum Libro-Ausgleichsverwalter bestellte Mödlinger Anwalt Günther Viehböck heute mit.
Über Libro wurde am vergangenen Freitag der Ausgleich eröffnet. Hauptziel des Ausgleichsverfahrens sei die Unterstützung der Sanierung des Unternehmens, so Viehböck.
Libro im AusgleichSchmerzhaft
"Schmerzhafte Sanierungsschritte" seien "sicher erforderlich", würden aber - vor allem bei der Reduzierung der Arbeitsplätze - "entsprechend behutsam" gesetzt, heißt es in dem Schreiben weiter.
Über die Annahme des Vergleichs über einen Schuldennachlass wird in der gerichtlichen Ausgleichstagsatzung am 21. September im Landesgericht Wiener Neustadt entschieden.
