Zwangs-Abgabe auf CD-Brenner
Hewlett-Packard hat im Streit um eine Urheberrechtsabgabe auf CD-Brenner eine Niederlage erlitten.
Ein Landgericht in Deutschland forderte den Konzern auf, über die Zahl der seit dem 1. Februar 1998 verkauften CD-Brenner Auskunft zu erteilen und pro Gerät Abgaben zu bezahlen.
Auf Anfrage der Futurezone meinte Hewlett-Packard Österreich, sie würden die Situation weiter beobachten und die Entwicklung abwarten. In Österreich sei diese Problemstellung noch nicht aktuell, so das Unternehmen.
Höhe der Abgaben noch nicht entschieden
Über die Höhe der Abgaben haben die Richter in ihrem Teilurteil
noch nicht entschieden. HP lehnte die Entscheidung ab und kündigte
Berufung beim Oberlandesgericht Stuttgart an.
Neues Internet-Urheberrecht gefordert"Umfang der Nutzung selbst bestimmen"
Hans-Jochen Lückefett, Geschäftsführer von HP Deutschland, sagte dazu: "Das Informationszeitalter gibt Urhebern und Rechteinhabern die Möglichkeit, über den Umfang der Nutzung und die Verwertung ihrer Werke selbst zu bestimmen."
"Diese Entwicklung ist bereits voll im Gange und unumkehrbar. Bei der heute vorgelegten Entscheidung wurde sie nicht berücksichtigt.", so Lückefett weiter.
6 Euro pro Gerät
Der Streit um die Urheberpauschale für CD-Brenner von HP zieht
sich bereits seit über einem Jahr hin. Ende 2000 hatte HP einen
Vergleich des Stuttgarter Landgerichts abgelehnt, der den Konzern
verpflichtete, 12 Mark [6 Euro] pro Gerät zu bezahlen.
Streit um Abgabe auf CD-Brenner vor GerichtIndividuelle Lizenz statt Pauschalabgabe
HP betont, dass das alte System der Pauschalabgaben in der digitalen Welt nicht vor Piraterie schütze.
Der Konzern plädiert daher für eine individuelle Lizenzierung als zukünftige Verwertungsform. Dafür sind aber zuverlässige digitale Kopierschutztechniken notwendig, die illegale Kopien verhindern.
