"Gutheißung" von Drogen im Internet
Vor allem härtere Strafen für führende Köpfe krimineller Organisationen und die Hereinnahme des Internets ["neue Kommunikationsmethoden", "Gutheißung von Drogen"] in die gesetzlichen Regelungen stehen beim neuen Suchtmittelgesetz im Mittelpunkt, das heute in Kraft tritt.
Führende Drogenhändler einer kriminellen Organisation, die mit einer großen Menge an Suchtgift handeln, müssen in Zukunft mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe rechnen. Die Mindeststrafe wird für "Bandenmitglieder" auf drei Jahre angehoben.
Weitere Regelungen betreffen Drogenkonsumenten, die in ihrer Probezeit ein zweites Mal erwischt werden, sowie die Beschaffungskriminalität - ein im Vorfeld des Gesetzes besonders heftig diskutierter Punkt.
Pages wie diesen droht ab heute das AT-Strafrecht
