01.06.2001

VERBOTEN

"Gutheißung" von Drogen im Internet

Vor allem härtere Strafen für führende Köpfe krimineller Organisationen und die Hereinnahme des Internets ["neue Kommunikationsmethoden", "Gutheißung von Drogen"] in die gesetzlichen Regelungen stehen beim neuen Suchtmittelgesetz im Mittelpunkt, das heute in Kraft tritt.

Führende Drogenhändler einer kriminellen Organisation, die mit einer großen Menge an Suchtgift handeln, müssen in Zukunft mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe rechnen. Die Mindeststrafe wird für "Bandenmitglieder" auf drei Jahre angehoben.